Kostenloses Online-Seminar „Heizungsoptimierung" am 20. Januar um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Nachsendeauftrag einrichten: Richtig hinsehen spart Geld

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät, vor der Beauftragung Preis und Leistung kritisch zu prüfen

Steht ein Umzug an, können Verbraucher:innen im Internet im Handumdrehen einen Nachsendeauftrag einrichten. Viele landen durch Suchmaschinen auf Seiten von Drittanbietern. Nur wer genau hinschaut, sieht: Den Auftrag, den Nutzer:innen über die Seiten stellen, leiten die Dienstleister lediglich weiter – und kassieren dafür rund 100 Euro im Jahr. Verbraucher:innen, die nur Nachsendungen von einem Zusteller benötigen, zahlen gegenüber der direkten Beauftragung ein Vielfaches.

Off

Wer möchte, dass die Post Briefe zu einem neuen Wohnort umleitet, richtet einen Nachsendeauftrag ein. Den Service können Interessierte in der Regel bequem online beauftragen. „Suchen Nutzer per Suchmaschine, landen sie unter anderem bei Drittanbietern. Diese stehen durch Anzeigen sogar häufig an oberster Stelle“ so Michèle Scherer, Referentin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). „Verbraucher müssen allerdings ganz genau hinsehen. Denn wer die Seiten aufruft, sieht häufig zunächst einmal leuchtendes Gelb und Briefkästen, wie man sie mit der Deutschen Post verbindet“, erklärt Scherer.

Immer wieder melden sich Betroffene bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die sich hiervon getäuscht fühlen. Sie erhalten zwar den gewünschten Nachsendeauftrag, zahlen allerdings dafür bis zu rund 100 Euro für zwölf Monate. Bei der Deutschen Post kostet zum Beispiel der entsprechende Nachsendeauftrag knapp 27 Euro. Zwar weisen die Anbieter meist daraufhin, dass sie den Auftrag unabhängig von der Deutschen Post und zusätzlich für weitere Postzusteller anbieten. Vielen, die mitten im Umzugsstress stecken, fällt dies aber gar nicht auf, schildern Betroffene. „Wer also nur einen Auftrag für die Weiterleitung der Briefe der Deutschen Post wünscht, zahlt kräftig drauf“, warnt Scherer.

„Wir raten den Menschen, vor schneller Beauftragung im Internet genau zu prüfen, was die jeweils beworbene Leistung wirklich beinhaltet und ob es nicht sinnvoller ist, die für das Wohngebiet relevanten Zusteller einzeln zu beauftragen“ sagt Scherer. Auch ein Blick ins Impressum verrät, mit welchem Anbieter man gerade einen Vertrag eingeht.


Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen: 

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.