Kostenloses Online-Seminar "Heizkostenabrechnung verstehen und prüfen" am 17. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Von Wahrsagerinnen und Zauberstäben

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale kennt den Trick: Wenn Rechnungen aus dem Hut gezaubert werden

Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) häufen sich Beschwerden von Verbraucher:innen, die ungerechtfertigte Rechnungen oder Anwaltsschreiben für die vermeintliche Nutzung der Dienste einer Wahrsagerin erhalten. Die VZB rät Betroffenen, nicht vorschnell zu bezahlen. Auch Fake-Shops, etwa mit Zauberzubehör, sorgen aktuell für Ärger statt für magische Illusionen.

Off

In den letzten Wochen haben sich mehrere Verbraucher:innen bei der VZB gemeldet, die online die Dienste einer Wahrsagerin in Anspruch genommen haben sollen. Die Betroffenen erhielten eine Rechnung einer Anwaltskanzlei oder eine Mahnung. Und die Forderungen hatten es in sich – 360 Euro sollte der vermeintliche Blick in die Zukunft kosten! Das Merkwürdige dabei: Die Verbraucher:innen berichteten, dass sie derartige Leistungen nicht genutzt und nie einen Vertrag abgeschlossen hätten.

„Die Forderungsschreiben scheinen auf den ersten Blick seriös“, erläutert Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Die Formulierungen machen einen bedrohlichen Eindruck, denn es wird im Fall des Nichtbezahlens mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gedroht. Verbraucher:innen sollten sich davon nicht verunsichern lassen. Um online einen Vertrag zu schließen, muss man auf eine klar gekennzeichnete Schaltfläche klicken, auf der etwa „Hier zahlungspflichtig bestellen“ steht. „Wenn man die Dienstleistung nicht in Auftrag gegeben hat, muss man sie auch nicht bezahlen“, erklärt die Juristin. „Wir raten dazu, die Rechnung und den behaupteten Vertragsschluss genau zu prüfen. Wer unsicher ist, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.“

Auch Fake-Shops haben Hochkonjunktur. Beim Kauf eines Zauberstabs für den Enkel geriet ein Verbraucher an einen Magier der betrügerischen Art. Das Geld ist nun weg, die Ware hat er nie erhalten. „Die Tarnung der Fake-Shops wird leider immer besser“, sagt die Juristin. Die Verbraucherzentrale rät: Kein Online-Einkauf ohne kritischen Blick auf das Impressum – fehlende oder unvollständige Angaben sind ein klares Warnzeichen. Auch auf sichere Zahlungsmöglichkeiten sollte man achten. Die Vorkasse ist erfahrungsgemäß die schlechteste Alternative.

Weitere Informationen zum sicheren Online-Einkauf finden Interessierte hier.

Betroffene, die Probleme mit unseriösen Anbietern oder Shops haben, können sich individuell bei der VZB beraten lassen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 

Hand tippt auf virtuellem Warenkorb

Meine Rechte beim Onlineshopping

Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.