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Weltverbrauchertag am 15. März: Sicher online trotz Fakeshops

Pressemitteilung vom
Bundesweite Kampagne „Pass auf deine Mäuse auf“

Im Vergleich zu 2020 hat sich die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops bei den Verbraucherzentralen im Jahr 2023 fast versechsfacht. Gleichzeitig hat das Angebot des Fakeshop-Finders mittlerweile 56.500 Fakeshops identifiziert. Onlineshopping steht deshalb im Zentrum der Kampagne der Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert zu Fakeshops, zu Risiken von „buy now, pay later“ und bietet am Aktionstag ein kostenfreies Webseminar an.

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Online-Shopping: bundesweite Beschwerden

Bundesweit registrieren die Verbraucherzentralen immer mehr Beschwerden im Zusammenhang mit Online-Shopping. Im Jahr 2023 gab es über 6.900 Verbraucherbeschwerden, die sich direkt auf das Thema „Fakeshops“ bezogen. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops kontinuierlich gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2020 annähernd versechsfacht.

Fakeshop-Finder

Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hat sich als wirkungsvolles und alltagstaugliches Tool erwiesen, das Online-Shopping sicherer macht. Hier können Verbraucher:innen Shop-Adressen eingeben und eine Einschätzung erhalten, ob es sich um seriöse Anbieter handelt. Durchschnittlich geben sie im Monat etwa 200.000 mal Shop-Adressen ein. Insgesamt hat der Fakeshop-Finder so 1,48 Millionen Websites überprüft und 56.500 Fakeshops identifiziert.

Pay later: das Gegenteil von bequem

Auch jenseits von Fakeshops bringt Online-Shopping immer wieder neue Herausforderungen mit sich. Insbesondere Online-Shops bieten zunehmend Möglichkeiten an, die Zahlung des gekauften Artikels zu „verzögern“. Obwohl Werbeversprechen genau diesen Eindruck vermitteln, handelt es sich tatsächlich meist um einen gewöhnlichen Bankkredit bei einem Drittanbieter. „Das verkompliziert den Kauf erheblich, weil die Verbraucher:innen nun auch diese Vertragsunterlagen genau prüfen müssen und erhöht zudem das Verschuldungsrisiko“, sagt Annalena Marx, Pressesprecherin der VZB.

Kostenfrei: Webseminare und Vortrag in Cottbus

Fakeshops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Ein Online-Vortrag der VZB am 15. März beschäftigt sich mit den wichtigsten Erkennungszeichen eines Fakeshops und klärt auf, welche Möglichkeiten Opfer eines Betrugs haben. Am 4. Juni bietet die VZB zudem einen Präsenzvortrag zum Thema in Cottbus an. Weitere Webseminare anderer Verbraucherzentralen am Aktionstag beschäftigen sich mit den Themen Fakeshops und „Pay later“.

 

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.