Die Sparkasse Barnim hat aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg über Jahre hinweg zu wenig Zinsen an ihre Kunden gezahlt. Betroffen sind die Prämiensparverträge „S Prämiensparen flexibel“. Diese Zinsen wollen wir mit einer Musterfeststellungsklage bei der Sparkasse einklagen. Melden Sie sich jetzt bei uns. Wir prüfen dann, ob Sie an der geplanten Klage teilnehmen können. Die Kosten einer Klage trägt die Verbraucherzentrale Brandenburg.
Füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie sich an der geplanten Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim beteiligen wollen.
Alternativ können Sie uns Ihre Daten (Name, Telefonnummer für Rückrufe) inklusive der Vertragsbestätigung* (sowie möglicher nachträgliche Vertragsänderungen, Kündigung, Ablehnung Zinsanpassung) auch per E-Mail, per FAX oder auf dem Postweg senden:
- Per E-Mail: musterklage@vzb.de
- Per FAX: 0331-298 71 77
- Per Post:
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Kennwort „Musterklage“
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam
- Oder rufen Sie uns an: 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr).
Warum will die Verbraucherzentrale mit Ihnen gegen die Sparkasse Barnim klagen?
Zahlreiche Verbraucher haben sich in den letzten Monaten bei der Verbraucherzentrale Brandenburg gemeldet, um nachrechnen zu lassen, wie hoch ihre Zinsnachzahlung ausfällt.
Nach dem Durchschnitt der uns vorliegenden Berechnungen steht den Betroffenen bei der Sparkasse Barnim ein Nachzahlungsanspruch in Höhe von circa 1.800 Euro zu.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat mehrere Verbraucher gegenüber der Sparkasse Barnim außergerichtlich vertreten und den Nachzahlungsanspruch eingefordert. Die Sparkasse Barnim hat die Ansprüche zurückgewiesen. Eine Kompromisslösung hat sie nicht vorgeschlagen. Deshalb will die Verbraucherzentrale Brandenburg die Betroffenen nun mit einer Musterfeststellungsklage unterstützen.
Wenn Sie betroffen sind und Ansprüche geltend machen wollen, müssen Sie sich jetzt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg melden. Nach Prüfung und Auswertung aller eingehenden Unterlagen könnte dann bereits in Kürze eine Musterfeststellungsklage eingereicht werden.
Welche Voraussetzungen muss ich für die geplante Musterfeststellungsklage mitbringen?
Wenn die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim erhebt, können sich voraussichtlich alle Verbraucher beteiligen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Abschluss eines Langzeitsparvertrages „S-Prämiensparen flexibel“ bei der Sparkasse Barnim. Es ist egal, ob dieser bereits gekündigt wurde oder noch läuft.
- Der Vertrag enthält eine der folgenden Klauseln: „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit xx % p.a. verzinst.“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. xx % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie…“
- Die enthaltene Klausel wurde im Verlauf der Zeit nicht wirksam geändert.
Sie meinen, die Voraussetzungen liegen bei Ihnen vor und Sie wollen mitklagen? Dann melden Sie sich bei uns! Anschließend prüft die Verbraucherzentrale Brandenburg, ob alle Voraussetzungen der Klage erfüllt sind.
Was ist eigentlich eine Musterfeststellungsklage?
Eine Musterfeststellungsklage wird von einem klagebefugten Verband erhoben. Dazu zählt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Wenn Sie von dem Mustersachverhalt betroffen sind und das Ergebnis der Klage auch für Sie wirken soll, können Sie sich für die Klage registrieren. Der Vorteil für Sie: Sie müssen nicht selbst klagen, sondern können dies der Verbraucherzentrale Brandenburg überlassen.

http://www.musterfeststellungsklagen.de/hintergrund
Welche Kosten kommen bei der Musterfeststellungsklage auf mich zu?
Die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage erfolgt durch die Eintragung im Klageregister. Dies ist für Sie kostenfrei. Die Kosten der Klage trägt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Auch im Falle des Unterliegens trifft die beteiligten Verbraucher kein Kostenrisiko. Es ist weder eine Rechtsschutzversicherung noch eine Prozesskostenhilfe erforderlich.
Was sollte ich jetzt tun?
Melden Sie sich bei uns. Für eine Musterfeststellungsklage müssen sich mindestens 50 betroffene Verbraucher entscheiden. Wird diese Anzahl nicht erreicht, kann die Klage nicht durchgeführt werden. Wir wollen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Dafür benötigen wir einige persönliche Daten sowie Kopien Ihrer Vertragsunterlagen (und gegebenenfalls nachträgliche Vertragsänderungen, Kündigung, Ablehnung Zinsanpassung). Dafür können Sie zum Beispiel unser Kontaktformular nutzen.
Wie hoch ist mein persönlicher Zinsanspruch?
Wenn Sie wissen wollen, wie viel Zinsen die Sparkasse Ihnen persönlich zu wenig gezahlt hat, können Sie eine Zinsnachberechnung bei der Verbraucherzentrale in Auftrag geben. Alles Weitere dazu finden Sie auf: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/geld-versicherungen/pruefung-der-zinsanpassung-37018. Bitte beachten Sie, dass die Zinsnachberechnung kostenpflichtig ist. Die Zinsnachberechnung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an einer Musterklage.
Was mache ich, wenn ich einen Prämiensparvertrag bei einer anderen Sparkasse habe?
Für die Musterklage kommen derzeit nur Prämienspar-Kunden der Sparkasse Barnim in Frage. Wenn Sie Kunde bei einer anderen Sparkasse sind, können Sie bei uns Ihre Zinsen berechnen lassen und die Nachzahlung individuell bei Ihrer Sparkasse einfordern. Die vielen Urteile, die derzeit bundesweit gegen die jahrelange Zins-Praxis der Sparkassen gefällt werden, geben Hoffnung, dass Sparkassen die Rechte ihrer Kunden nicht länger missachten können.
Meine Frage ist noch nicht beantwortet. Was soll ich tun?
Rufen Sie uns einfach an: 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) oder schreiben Sie eine E-Mail (mit Rückrufnummer) an musterklage@vzb.de.
Ihr Kontakt zu uns:
- Telefon: 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr).
- E-Mail: musterklage@vzb.de
- FAX: 0331-298 71 77
- Post:
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Kennwort „Musterklage“
Babelsberger Str. 12
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