Kostenloses Online-Seminar "Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 16. September um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Das sind wir

Wir setzen uns für Ihre Interessen ein – als unabhängige Stimme der Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik
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Das machen wir

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hilft mit Beratung zu rechtlichen Themen, etwa rund um Energie, Telefon und Internet, Verträge oder Finanzen. Wir sind vor Ort und persönlich ansprechbar, mit unabhängiger Information und Beratung. Mit innovativen Tools, digitaler Erste Hilfe bei Problemen und kostenlosen Online-Vorträgen unterstützen wir Sie in allen wichtigen Fragen.
Mit fast 50.000 Verbraucherkontakten allein im Jahr 2021 wissen wir was Brandenburger:innen aktuell beschäftigt. Wir kennen die neuesten Abzockmaschen und können so schnell davor warnen. Werden wir auf Rechtsverstöße von Unternehmen aufmerksam, können wir diese abmahnen und gehen dagegen auch bis vor Gericht. 

So finanzieren wir uns 

Die Verbraucherzentrale Brandenburg erhält Förderung durch das Land Brandenburg, den Bund, EU und Kommunen. Die Arbeit unseres Vereins finanzieren wir damit überwiegend aus öffentlichen Mitteln. Wir sind auch auf eigene Einnahmen durch Spenden und Beratungsentgelte angewiesen. 
Mit unseren Finanzen gehen wir transparent um: In unseren Jahresberichten veröffentlichen wir unsere Bilanz und geben einen Überblick über die Herkunft unserer Gelder. Lesen Sie hier mehr darüber, warum Ihre Spende bei uns in guten Händen ist. 

Unterstützen Sie uns

Werden auch Sie Verbraucherschützer:in und helfen uns mit einer Spende. Das geht ganz bequem mit unserer Online-Spende. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und sagen herzlich Dankeschön!

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.