Kostenloses Online-Seminar "Fassade, Dach und Heizung. Welche Einzelmaßnahmen sind sinnvoll?" am 23. Januar um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Ihre Spende in guten Händen

Wir arbeiten gemeinnützig und transparent
Hände vieler Menschen berühren einander
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Mit Ihrer Spende setzen wir uns für starken Verbraucherschutz ein: als unabhängige und gemeinnützige Organisation in Brandenburg – seit über 30 Jahren. Unsere Spender:innen halten wir über unsere Arbeit und die Verwendung der Gelder auf dem Laufenden.
 
Transparenz ist uns wichtig. In unseren Jahresberichten legen wir unsere Themenbereiche, Erfolge und Finanzen offen. Wir sind Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlichen wichtige Informationen etwa zur Mittelverwendung und unserer Struktur. 
 
Als gemeinnütziger Verein ist unsere Aufgabe die unabhängige Förderung des Verbraucherschutzes. Unsere Gelder werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Unsere Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt anerkannt. Ihre Spende können Sie daher von der Steuer absetzen. Das geht ganz einfach mit Ihrem Überweisungsbeleg. Wünschen Sie zusätzlich eine Spendenbescheinigung, können Sie uns das bei der Online-Spende oder per Mail an spenden@vzb.de mitteilen.

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.