Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie in einem Land der EU sind und Ihre Mailbox anrufen, darf das nicht mehr kosten als so ein Anruf in Deutschland.
- Nimmt die Mailbox aber Anrufe an, wenn Sie besetzt oder nicht erreichbar sind, kann das für Sie gleich doppelt teuer werden.
- Günstiger ist es meistens, die Mailbox sofort alle Anrufe annehmen zu lassen oder ganz abzuschalten.
Bei Anrufen, die zur Mailbox geleitet werden, zahlen Anrufer:innen aus Deutschland lediglich die Kosten bis zur Grenze, für die Verbindung ins Ausland und die Weiterleitung auf die Mailbox beim heimischen Mobilfunkanbieter muss der aufkommen, derjenige angerufen wird. Veränderungen an der eingestellten Rufumleitung können Sie jederzeit vornehmen, sie sollten aber bestenfalls schon in Deutschland erfolgen.
Die Details:
Bedingte Rufumleitung zur Mailbox
Von einer bedingten Umleitung (bei besetzt, Nichterreichbarkeit oder Nichtannahme) raten die Verbraucherzentralen ab, wenn Sie im Ausland sind. Dabei werden die Gespräche nämlich zunächst auf Ihre Kosten ins Ausland weitergeleitet und von dort – ebenfalls zum teuren Roamingpreis – wieder zurück nach Deutschland. Sie zahlen also gleich zwei Mal.
Absolute Rufumleitung zur Mailbox
Kostengünstiger als die bedingte ist die absolute Rufumleitung. Sie setzt aber voraus, dass Sie selbst nicht unmittelbar erreichbar sein müssen. Bei der absoluten Rufumleitung werden die Gespräche erst gar nicht ins Ausland weitergeleitet, sondern landen schon in Deutschland direkt auf der Mailbox. Ankommende Gespräche sind dann kostenlos, da Anrufer:innen sie bezahlen müssen.
SMS werden übrigens auch bei der "absoluten Rufumleitung" ins Ausland weitergeleitet.
Abschalten der Mailbox
Die Rufumleitung zur Mailbox können Sie in der Regel auch abschalten. Dann sind Sie nur im Ausland erreichbar, wenn Sie im Netz eingebucht sind. Sie bezahlen aber nur die Telefonate, die Sie unmittelbar annehmen.
Abhören der Mailbox aus dem Ausland
Sie können von Zeit zu Zeit aus dem Ausland Ihre Mailbox abhören, um eventuelle wichtige Informationen nicht zu verpassen.
Die EU-Roaming-Verordnung regelt, dass der Empfang und das Abhören von Mailbox-Nachrichten aus Ländern der EU ohne zusätzliche Kosten möglich sein müssen. Sie zahlen also auch im EU-Ausland nur das, was Sie für Mailbox-Abfragen innerhalb Deutschlands zahlen ("roam like at home").
Für das Abhören der Mailbox außerhalb der EU fallen in der Regel International-Roaming-Entgelte an. Umgehen können Sie diese Kosten möglicherweise mit WLAN-Call (auch WiFi-Call genannt). Die Funktion müssen Ihr Telefon und Ihr Anbieter unterstützen. Fragen Sie Ihren Mobilfunkanbieter nach den Kosten dafür.
Während das Abhören der Mailbox über die Kurzwahlnummer des Netzbetreibers innerhalb Deutschlands völlig unproblematisch ist, muss beim Abhören aus dem Ausland die vollständige Rufnummer mit Auslandsvorwahl gewählt werden und eine Geheimnummer eingegeben werden. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie das Mailbox-Verfahren vor der Reise mit Ihrem Netzbetreiber und richten gegebenenfalls eine neue Geheimnummer ein.
Anrufumleitung vom Festnetz
Noch riskanter als die Aktivierung der Mailbox ist die Anrufweiterleitung des eigenen Festnetz-Anschlusses auf das Handy. Dabei zahlt der Anrufer zwar lediglich die Kosten für die Verbindung mit dem Festnetz-Anschluss. Die Kosten für die Rufumleitung auf Ihr Handy im Ausland müssen aber allein Sie tragen – und das kann sehr teuer werden.