Was ist bei Wohnungsanzeigen wichtig?
Das Gebäudeenergiegesetz macht den Energieausweis zu einer wichtigen Informationsquelle bei der Immobiliensuche. So müssen die wichtigsten energetischen Kenndaten des Ausweises - insbesondere der Energiebedarf oder -verbrauch und der Energieträger (zum Beispiel Holzpellets oder Gas) für die Heizung ebenso wie die Art der Beheizung - bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Ebenso muss die Immobilienanzeige das im Ausweis aufgeführte Baujahr des Gebäudes nennen.
Liegt ein nach dem 1. Mai 2014 ausgestellter Energieausweis für Wohngebäude mit einer bestimmten Effizienzklasse vor, muss auch diese veröffentlicht werden. Bei älteren Ausweisen, die noch keine Effizienzklasse haben, können Sie den Kennwert in die Klasse umrechnen (lassen) und in der Anzeige freiwillig angeben. Da die notwendigen Daten nicht immer leicht zu finden sind, hat die Bundesregierung zur EnEV 2014 eine Arbeitshilfe für "alte" Ausweise veröffentlicht.
Wird eine Immobilien-Anzeige nicht-kommerziell veröffentlicht, zum Beispiel per Zettel an einem schwarzen Brett eines öffentlichen Gebäudes, darf auf Angaben aus dem Energieausweis verzichtet werden. Ansonsten müssen Verkäufer:innen oder Vermieter:innen in der Immobilienanzeige die beschriebenen Angaben aus dem Ausweis veröffentlichen.
Welche Behörde ist für den Energieausweis zuständig?
Wenn Gebäudeeigentümer:innen den Energieausweis gar nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich machen, gilt dies gemäß GEG als Ordnungswidrigkeit. Kauf- oder Mietinteressent:innen können den Verstoß bei der zuständigen Behörde anzeigen. Sie ist verpflichtet, der Angelegenheit nachzugehen.
Dabei ist die Zuständigkeit für Energieausweise in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sie liegt meist bei den unteren Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämtern der Kommunen oder Kreise, in denen sich die Gebäude befinden.
Verstöße bei der Ausstellung oder Verwendung eines Energieausweises können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dazu sollten Sie es als Vermieter:in oder Verkäufer:in nicht kommen lassen und schon aus eigenem Interesse bei Unklarheiten im Vorfeld mit der Behörde Kontakt aufnehmen.
Checkliste: Darauf sollten Kauf- und Mietinteressent:innen achten
- Achten Sie bereits in der Immobilienanzeige auf den Energiekennwert und die Energieeffizienzklasse. Zur Orientierung: Die Skala reicht von A+ bis H. Altbauten liegen durchschnittlich in Klasse E.
- ein Wohngebäude mit einem durchschnittlichen Verbrauch liegt in Klasse E.
- Lassen Sie sich von Eigentümer:innen, Vermieter:innen oder Makler:innen den Energieausweis vorlegen. Alle Eigentümer:innen sind dazu verpflichtet, wenn sie Häuser und Wohnungen verkaufen oder neu vermieten. Davon ausgenommen sind lediglich denkmalgeschützte Gebäude oder sehr kleine Häuser mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.
- Nehmen Sie auch Einblick in die Modernisierungsempfehlungen des Energieausweises und fragen Sie die Eigentümer:innen, ob die Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder eine Umsetzung geplant ist.
- Achten Sie darauf, dass Sie bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises erhalten und bewahren Sie das Dokument zusammen mit den Vertragsunterlagen auf.
- Der Ausweis soll den Vergleich der Energieeffizienz verschiedener Gebäude ermöglichen. Beachten Sie jedoch, dass Ausweise auf der Basis von Energiebedarf (Bedarfsausweis)und Energieverbrauch (Verbrauchsausweis) beim gleichen Gebäude deutlich voneinander abweichen können. Der Verbrauchskennwert ist häufig niedriger (also günstiger). Eine Prognose des zukünftigen Heizenergieverbrauchs ist anhand des Energieausweises nicht unmittelbar möglich. Warum das so ist, erfahren Sie hier.
Tipps: So checken Sie den Energiestandard bei der Besichtigung
Anstatt sich ausschließlich auf den Energieausweis zu verlassen, empfehlen wir Ihnen, bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung auch auf folgende Details zu achten oder gezielt danach zu fragen:
- Wärmedämmung: Optimal ist eine Dämmung aller Außenwände, der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke, bzw. des Dachstuhls (bei ausgebautem Dachgeschoss).
- Fenster: Eine Wärmeschutzverglasung aus zwei Scheiben sollte der Mindeststandard sein. Fenster und Türen sollten winddicht sein.
- Lage einer Wohnung im Gebäude: Wenn die Wohnung großflächig an Außenwände bzw. an unbeheizte Gebäudeteile oder -anbauten grenzt, benötigt sie vermutlich deutlich mehr Heizenergie als eine von beheizten Räumen umgebene Wohnung. Fragen Sie auch nach früheren Heizkostenabrechnungen.
- Heizung: Achten Sie auf die Art der Heizung. Denn der Energieträger oder Brennstoff der Heizungsanlage beeinflusst maßgeblich die Energiekosten.
- Warmwasser: Bei häufigem und hohem Warmwasserverbrauch ist die zentrale Erwärmung kostengünstiger. Bei niedrigem Warmwasserbedarf dagegen kann eine elektrische Erwärmung durch moderne, elektronisch geregelte Durchlauferhitzer die günstigere Variante sein. Die Verbraucherzentrale NRW gibt konkrete Spartipps für Durchlauferhitzer und Zentralheizungen.