Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung: Einkommenseinbußen richtig absichern" am 18. Juni um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Wie sind Nahrungsergänzungsmittel geregelt?

Stand:
Sind meine Vitamintabletten eigentlich Arzneimittel oder Lebensmittel? Womit dürfen Hersteller werben? Und wie werden Werbeversprechungen kontrolliert? Für die meisten Menschen in Deutschland ist das ganz schön undurchsichtig.
Nahrungsergänzungsmittel
Off

In einem Interview führt eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durch das Dickicht der gesetzlichen Regelungen. Auch wenn das Interview nicht mehr taufrisch ist - das was gesagt wird, gilt (leider) immer noch genau so. Daraus resultieren auch die Forderungen und Positionen der Verbraucherzentralen.

Der Artikel wurde uns freundlicherweise von der Redaktion www.gutepillen-schlechtepillen.de zur Verfügung gestellt.

 

Zum Weiterlesen:

Ratgeber-Tipps

Wundermittel gegen Krebs?
Der Ratgeber gibt fundierte Infos zu Nahrungsergänzungsmitteln bei der Diagnose Krebs. Was nützt und was schadet…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.