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Rechtliches

Hier finden Sie Musterbriefe und rechtliche Informationen.
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Wir raten den gekündigten Bewohner:innen der Josephinen-Wohnanlage, Rechtsrat einzuholen. Betroffene können sich an die Expert:innen des Mietervereins Potsdam und Umgebung e.V. bzw. des Babelsberger Mietervereins e.V., Mitglieder im Deutschen Mieterbund Land Brandenburg e.V., sowie die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. wenden. 

Widerspruch einlegen

Die Mietverträge sind regelmäßig verknüpft mit einem kostenpflichtigen Vertrag über Serviceleistungen. Wesentlich kann sein, gegen die ausgesprochenen Kündigungen der Mietverträge einen Härtewiderspruch einzulegen. Der muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen sein – sollte aber auch nicht viel früher übermittelt werden. Ein Musterschreiben finden Sie hier: Härtewiderspruch (pdf)

Auf dem Foto ist der Haupteingang der Josephinen-Wohnanlage abgebildet. Davor ist das Straßenschild mit der Aufschrift Burgstraße zu sehen.

Burgstraße bleibt!

Etwa 100 Senior:innen wohnten in der Potsdamer Burgstraße 6a. Im Herbst 2021 haben sie Mietvertragskündigungen erhalten. Sie sollten binnen Monaten aus der zentral in Potsdam gelegenen Immobilie ausziehen. Gegen diese Massenkündigung hochbetagter Bewohner:innen hat sich ein Bündnis gebildet.