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Plakat Verbraucherbildung

Stand:
Plakate zum Ausdrucken und Aufhängen
Off

Verbraucherbildung umfasst vielfältiges Alltagswissen. Das Plakat zeigt einige Aspekte aus Sicht der Schülerinnen und Schüler auf und regt zur individuellen Vertiefung an. Es gibt eine Version für die Grundschulen und eine Version für die weiterführenden Schulen. Es lässt sich im DIN-A3-Format ausdrucken.

Wir freuen uns, wenn Sie das Plakat für Ihre Aufgaben im Schulalltag einsetzen und/oder an die Eltern weitergeben können. Gern senden wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail gedruckte Exemplare zu.

Lassen Sie uns für eine 2. Auflage außerdem gern wissen, an welchen Stellen Sie Ergänzungs- bzw. Verbesserungsbedarf sehen.
 

Plakat Verbraucherbildung Grundschule (Download)

Verschiedene Begriffe und Illustrationen zur Veranschaulichung des Themas Verbraucherbildung Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

 

Plakat Verbraucherbildung weiterführende Schule (Download)

Verschiedene Begriffe und Illustrationen zur Veranschaulichung des Themas Verbraucherbildung Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Schüler lernen

Verbraucherbildung

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Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.