Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung: Einkommenseinbußen richtig absichern" am 18. Juni um 17.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Schulische Verbraucherbildung

Hier gibt es Informationen zur Schulischen Verbraucherbildung
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Materialien für Verbraucherbildungsunterricht zum Download

Verbraucherbildung im schulischen Alltag unter Berücksichtigung der Anforderungen des Rahmenlehrplaes:
Schule und Verbraucherbildung (ZIP | 11.21 MB)

Inhalte der Verabraucherbildung kompetenzorientiert fächerübergreifend und differenziert unterrichten:
Verbraucherbildungsunterricht planen (PDF | 1.06 MB)

Worauf achten beim Online-Shopping: Sachinformationen zum Verbraucherschutz und praxisorientierte Vorschläge:
Online shoppen (PDF | 3.01 MB)

Das Wohnbauprojekt der Scherpf Gymnasiums, in dem SuS als Unternehmer handeln und Erfahrungen auf dem Markt sammeln:
SuS als Unternehmer (PDF | 4.12 MB)


Jetzt mitmachen und Verbraucherschule werden Bewerbungsfrist bis 30. September 2022

Die Auszeichnung Verbraucherschule des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) startet in eine neue Runde. Bis 30. September 2022 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen mit Maßnahmen aus dem aktuellen Schuljahr 2021/22 als Verbraucherschule bewerben.

  • Bewerbungsphase: 2. Mai bis 30. September
  • Benachrichtigung der Schulen über Erfolg ihrer Bewerbung: Januar 2023
  • Offizielle Auszeichnungsfeier: März 2023

Der erste Schritt zur Bewerbung ist die kostenfreie Anmeldung im Netzwerk Verbraucherschule unter www.verbraucherschule.de.

Schüler lernen

Verbraucherbildung

Informieren Sie sich hier über unsere Unterrichtsmaterialien, Workshops und Fortbildungsmöglichkeiten für Pädagoginnen und Pädagogen in den Bereichen Kita, Grundschulen und weiterführende Schulen.

Erster bundesweiter Fachtag schulische Verbraucherbildung am 2. März 2018 in Potsdam

Erster bundesweiter Fachtag schulische Verbraucherbildung

Rückblick zum Fachtag am 2. März 2018 in Potsdam

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.