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Letzte Möglichkeit zur Teilnahme: Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Spree-Neiße

Pressemitteilung vom
Termin am Brandenburgischen Oberlandesgericht im Oktober 2023

Im Prozess der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gegen die Sparkasse Spree-Neiße wegen des Streits über die Berechnung von Zinsen in S-Prämiensparverträgen steht am 25. Oktober 2023 die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel an. Bis zum 24. Oktober 2023 haben Sparer:innen letztmalig die Chance, sich noch an der Klage zu beteiligen.

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Am Mittwoch, den 25. Oktober 2023, verhandeln die Parteien vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zur Frage, wie die Zinsen für S-Prämiensparverträge richtig zu berechnen sind. Die VZB wirft der Sparkasse vor, zu wenig Zinsen an die Sparer:innen gezahlt zu haben. Die Sparverträge waren über Jahre hinweg ein beliebtes Finanzprodukt für Verbraucher:innen bevor die Sparkasse Spree-Neiße diese im Jahr 2019 massenhaft kündigte.

Die VZB rechnet mit rund 300 Teilnehmenden an der Klage. „Das Ergebnis wird automatisch für alle gelten, die sich an der Klage wirksam beteiligen“, sagt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB. „Wer das Urteil für sich nutzen möchte, kann sich jetzt noch der Klage anschließen.“ Dafür muss man nun schnell sein: Die offizielle Frist für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz endet am 24. Oktober 2023 um 24:00 Uhr.

Welche Voraussetzungen Kund:innen der Sparkasse Spree-Neiße erfüllen müssen, um an der Klage teilnehmen zu können und wie die Anmeldung genau funktioniert, kann jede:r auf der Webseite der VZB nachlesen. „Wenn es im Einzelfall komplizierter sein sollte, helfen die Berater:innen der Verbraucherzentrale kompetent weiter“, ergänzt Schaarschmidt.

Alles zur Musterklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen

Informationen rund um Zinsanpassungen und Kündigungen von Prämiensparverträgen unter: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklagen

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.