Kostenloses Online-Seminar „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen" am 5. Mai. um 16.00 Uhr. Jetzt anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim

Pressemitteilung vom
Klageregister geöffnet / Betroffene Kund:innen können sich ab jetzt eintragen

Ab sofort ist das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim beim Bundesamt für Justiz offen. Betroffene können sich nun anschließen, indem sie ihre Daten in das Register eintragen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat diese Klage vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht erhoben und will so Prämiensparer:innen zu richtigen Zinsberechnungen verhelfen.

Off

Nun ist es so weit: Prämiensparer:innen, die sich der Musterklage anschließen und ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Barnim sichern möchten, können sich ab jetzt beim Bundesamt für Justiz im Klageregister anmelden und so von der Klage profitieren.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hat die Sparkasse Barnim ihren Kund:innen die Zinsen für die Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ über Jahre hinweg falsch berechnet. Nun soll mit der Klage festgestellt werden, wie die Zinsen korrekt zu berechnen sind. „Gute Neuigkeiten! Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Barnim anmelden. Mit der Klage wollen wir einer Vielzahl von betroffenen Kund:innen helfen, die andernfalls selbst einzeln klagen müssten“, so Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB.

Welche Voraussetzungen Kund:innen der Sparkasse Barnim erfüllen müssen, um an der Klage teilnehmen zu können, und wie die Anmeldung genau funktioniert, kann jede:r auf der Webseite der VZB nachlesen. „Wenn es im Einzelfall komplizierter sein sollte, helfen die Berater:innen der Verbraucherzentrale kompetent weiter“, ergänzt Rumpke.

Binnen zwei Monaten müssen sich mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen, damit die Klage als Musterfeststellungsklage zulässig ist. Auch danach ist eine Anmeldung für Verbraucher:innen noch möglich, jedoch nur bis zum Tag vor dem ersten Gerichtstermin. Ein Datum hierfür steht derzeit noch nicht fest.

Die Klage der VZB war im November 2021 als erste Musterfeststellungsklage im Land Brandenburg erhoben worden.

Direkt zur Eintragung in das Klageregister: 
www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/202202/

Alles zur Musterklage gegen die Sparkasse Barnim:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklage-barnim

Informationen rund um Zinsanpassungen und Kündigungen von Prämiensparverträgen unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktenordner liegt auf dem Gerichtsbriefkasten

Musterklagen gegen die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße

Machen Sie jetzt mit. Fragen und Antworten zu den Klagen gibt es hier.

Banknoten und Münzen

Sparkassen kündigen Prämiensparverträge

Informationen zu den Forderungen und bisherigen Aktivitäten der Verbraucherzentrale

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.