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Prämiensparverträge: Verjährung droht

Pressemitteilung vom
Kund:innen der Sparkassen Elbe-Elster, Oder-Spree und Ostprignitz-Ruppin sollten jetzt handeln

Kund:innen, deren Prämiensparverträge im Jahr 2019 gekündigt wurden, sollten jetzt bei ihrer Sparkasse die Zahlung der korrekten Zinsen fordern. Denn aus Sicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) haben die Sparkassen die Zinsen für diese Verträge jahrelang falsch berechnet. Die Ansprüche drohen zum 31. Dezember 2022 zu verjähren.  

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Ansprüche aus den 2019 gekündigten Prämiensparverträgen der Sparkassen Oder-Spree, Elbe-Elster und Ostprignitz-Ruppin könnten mit Ablauf des Jahres verjähren. „Wir empfehlen allen Kund:innen dieser Sparkassen, die Zahlung der korrekten Zinsen einzufordern. Macht die Sparkasse kein angemessenes Angebot oder lehnt sie den Anspruch gänzlich ab, sollten sich Betroffene anschließend an die kostenfreie Streitschlichtung der Sparkassen wenden“, rät Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der VZB. Damit erreichen sie, dass ihr Fall für die Dauer des Schlichtungsverfahrens zuzüglich weiterer sechs Monate nicht verjährt. In dieser Zeit könnte der Bundesgerichtshof ein Urteil fällen, auf das sich Betroffene dann berufen können, um doch noch angemessene Zinszahlungen zu erhalten.

„Wünschenswert wäre, dass die Sparkassen von sich aus auf die betroffene Kundschaft zugehen und einen vorläufigen Verjährungsverzicht der Bank erklären – zumindest so lange, bis es zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Berechnung der Zinsen kommt“, sagt Schaarschmidt. „Eine Sparkasse aus dem Land Brandenburg geht hier bereits voran. Leider ist uns von den Sparkassen Elbe-Elster, Oder-Spree und Ostprignitz-Ruppin bislang nicht bekannt, dass sie auf die Verjährung verzichten oder unaufgefordert angemessene Zinsanpassungs-Angebote machen“, erläutert Schaarschmidt.

Wer möchte, kann dazu auch das kostenpflichtige Zinsberechnungsangebot der VZB in Anspruch nehmen. Dabei prüfen Expert:innen individuell den möglichen Anspruch und stellen Betroffenen einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem sie bei den Sparkassen Zinsen nachfordern können.

Informationen rund um Zinsanpassungen und Kündigungen von Prämiensparverträgen unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen 


Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Branden-burger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
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