Kostenloses Online-Seminar „Für den Ernstfall gewappnet - Wissenswertes zur Patientenverfügung" am 28. September um 16.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Verbraucherzentrale warnt vor Pflegeservice SMART

Pressemitteilung vom
Schweizer Firma bittet Verbraucher:innen nach Telefonat zur Kasse

Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher werden derzeit am Telefon kalt erwischt: Der Pflegeservice SMART klärt vorzugsweise ältere Menschen darüber auf, welche Leistungen sie mit anerkanntem Pflegegrad in häuslicher Pflege bei der Pflegekasse beantragen können. Dafür versendet der Anbieter eine Rechnung über 129 Euro. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät: "Wenn Ihnen ein Vertrag untergeschoben wird, widerrufen Sie den Vertrag sofort, wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten."

Off

Update vom 24. August 2022: "Pflegeservice Smart": Kostenpflichtiger Dienst offenbar eingestellt | Verbraucherzentrale Brandenburg (verbraucherzentrale-brandenburg.de)


Mehrere Verbraucher:innen meldeten sich in den vergangenen Wochen bei der VZB: Alle waren von Mitarbeitern des Schweizer Unternehmens United Swiss Marketing AG als Pflegeservice SMART angerufen worden, das offenbar über Leistungen im Bereich der Pflege informiert. Dabei sind dem Anbieter verschiedene Daten der Betroffenen wie Name und teilweise auch der Pflegegrad bereits bekannt. „Mit derartigen Daten ausgerüstet, lässt sich bei einem eigentlich unerwarteten Anruf sofort Vertrauen aufbauen. Betroffene fühlen sich persönlich angesprochen und beraten“, so Michèle Scherer, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Die zwölfseitigen Informationen, die die Betroffenen nach Telefonaten unter anderem erhalten, sind aus Sicht der VZB allgemein gehalten. Die „Serviceleistung“ enthält weder eine individuelle Bedarfsanalyse noch eine Einschätzung der Pflegesituation und beinhaltet keine Pflegeberatung, wie der Anbieter selbst darlegt. Dafür erhalten die Betroffenen eine Rechnung in Höhe von 129 Euro.

Die Verbraucherzentrale rät, einem Vertragsschluss am Telefon nicht zuzustimmen und bei unerwünschten Anrufen das Gespräch besser sofort zu beenden. Wenn doch eine Rechnung ins Haus flattert, sollte man umgehend den Widerruf erklären, selbst wenn man der Meinung ist, dass man keinen Vertrag abgeschlossen hat. Dazu bietet die Verbraucherzentrale einen allgemeinen Musterbrief an.

„Der Anbieter nutzt nach unserer Auffassung den Überraschungseffekt aus: Die Betroffenen wollen in der Regel die gebotene Leistung gar nicht, die aus Informationen besteht, die man kostenlos im Internet beispielsweise auf Seiten der Pflegekassen findet oder etwa bei örtlichen Pflegestützpunkten erhält“, klärt Michèle Scherer auf.

Die VZB hat auf ihrer Internetseite die verschiedenen Pflegeleistungen aufgeschlüsselt und informiert über Beratungsangebote.

Für Fragen rund um Geschäfte am Telefon oder an der Haustür können Verbraucher:innen die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen: 

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bild Teaser Beschwerdebox VZB

Beschwerde-Box der VZB

Sie haben Ärger - mit Ihrem Telefonanbieter, Ihr Prämiensparvertrag wurde gekündigt oder ein Online-Shop will die Ware nicht zurücknehmen? Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt Unternehmen ab, die gegen geltendes Recht verstoßen. Teilen Sie uns Ihre Beschwerde mit!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Neues Wohnen im Alter
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, und es gibt mittlerweile viele,…
Pflege zu Hause
Angehörige sind der größte Pflegedienst! Denn rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause gepflegt, Tendenz…
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.