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Weitere gekündigte Sparverträge: VZB rät zur Prüfung von Zinszahlungen

Pressemitteilung vom
Mit der Sparkasse Oder-Spree hat eine weitere Sparkasse im Land Brandenburg Prämiensparverträge gekündigt. Neben einem Widerspruch rät die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) zu einer Prüfung der Zinszahlungen. Zahlreiche Sparkassen haben in der Vergangenheit zu wenige Zinsen ausbezahlt,
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Aktuell erreichen auch Kundinnen und Kunden der Sparkasse Oder-Spree Kündigungen ihrer Prämiensparverträge. Sie können diesen zunächst einmal widersprechen, zum Beispiel auf Grundlage dieses Musterbriefes. Doch nicht nur die Kündigungen sind ein großer Nachteil für Verbraucher: Langfristige Sparverträge der Sparkassen enthalten häufig Zinsanpassungsklauseln, die aktueller Rechtsprechung nicht standhalten. „Zwar ist die Vereinbarung variabler Zinsen erlaubt. Nicht erlaubt ist aber, dass Sparkassen die Zinsen in der Vergangenheit auf nicht nachvollziehbare Weise einseitig geändert haben“, sagt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der VZB, und rät dringend zu einer Nachprüfung der Zinsen. Je nach Einzahlungshöhe, Anfangszins und Vertragslaufzeit können Kunden Nachzahlungen in unterschiedlicher Höhe zustehen. Dabei kann es sich um mehrere hundert oder gar mehrere tausend Euro handeln.

Eine Prüfung ihrer ausbezahlten Zinsen können Betroffene bei der VZB in Auftrag geben. Nach einem Erstgespräch und nach Auswertung ihrer Unterlagen erhalten sie eine Berechnung über mögliche Zinsnachforderungen durch einen Kreditsachverständigen, eine schriftliche Erläuterung zur Rechtslage und einen Musterbrief an ihre Bank. „Auf Grundlage dieser Unterlagen können Betroffene dann eine Nachzahlung bei der Bank einfordern“, erklärt Schaarschmidt. Sollte die Bank nicht einsichtig sein, können Verbraucher die Berechnung auch als Grundlage für Verhandlungen oder eine Klage verwenden. Weitere Informationen zu einer Überprüfung der Zinszahlungen durch die VZB finden Betroffene hier.

In den vergangenen Monaten haben Verbraucherzentralen bundesweit Sparkassen abgemahnt und verklagt. Im Fokus steht dabei sowohl die Kündigung tausender Prämiensparverträge, als auch die unzureichende Zahlung von Zinsen. Oftmals handelt es sich bei den gekündigten Verträgen um ausdrücklich als langfristige Produkte beworbene Verträge, etwa für die Altersvorsorge. Schätzungen zufolge haben allein im Land Brandenburg mindestens 50.000 Kunden Prämiensparverträge abgeschlossen.

Persönliche Beratung bei der VZB:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht. 
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. 

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Ärger mit Sparkassen: Prämiensparverträge und Zinsberechnung

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