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Unbefristete Sparverträge können nicht auslaufen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale mahnt Sparkasse Schwedt erfolgreich ab / Jetzt widersprechen

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat die Sparkasse Schwedt erfolgreich abgemahnt. Diese hatte unbefristete Sparverträge mit der Begründung beendet, sie seien ausgelaufen. Betroffene brauchen diese Art der Vertragsbeendigung nicht hinzunehmen.

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„Sparkassen dürfen unbefristete Sparverträge nicht einfach auslaufen lassen. Daher haben wir gegenüber der Sparkasse Schwedt durchgesetzt, dass diese zukünftig solche irrigen Behauptungen unterlässt“, so Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Wer von der Sparkasse Schwedt ein Schreiben erhalten hat, dass der Sparvertrag ausgelaufen sei, kann dem widersprechen. „Betroffene können dazu einfach unseren Musterbrief nutzen, oder sie nehmen bei länger zurückliegenden Fällen eine Verbraucherberatung in Anspruch“, sagt Schaarschmidt.

Um weiter gegen die Kündigungswelle der Sparkassen vorzugehen, ruft die Verbraucherzentrale dazu auf, Kündigungs- bzw. Vertragsbeendigungsschreiben zur Verfügung zu stellen. Betroffene können ihre Unterlagen ganz einfach online hochladen: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beschwerde-box oder sich telefonisch bei der Verbraucherzentrale melden: 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9-18 Uhr).

Betroffene erhalten bei Bedarf auch individuellen Rat:

 

Zum Hintergrund
Seit Juni erhalten – erstmals in Brandenburg – Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland Kündigungsschreiben über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. In den Schreiben beruft sich die Sparkasse auf die anhaltende Niedrigzinsphase. Aber nach Ansicht der VZB müssen auch Sparkassen ihre Seite des Vertrages erfüllen; und wenn sie falsch kalkuliert haben, dann ist das Unternehmerrisiko. Bislang gibt es zu solchen Kündigungen allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die sich Verbraucher berufen könnten. Die VZB rät zum Widerspruch und hat die Sparkasse Märkisch-Oderland bereits abgemahnt.

Zudem will die VZB wissen, wie es zu den Massenkündigungen von Prämiensparverträgen durch die Sparkasse Märkisch-Oderland kommen konnte. Dazu hat sie einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, den die Sparkasse abgelehnt hat. Deswegen hat die VZB im Februar 2019 Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) eingereicht.

Schätzungen zufolge haben alleine im Land Brandenburg mindestens 50.000 Kunden solche Prämiensparverträge abgeschlossen. Die VZB hat alle Sparkassen des Landes zu ihren Plänen befragt, etwa ob sie vorhaben, diese Verträge zu kündigen. Die Antworten der Sparkassen fielen so aus, dass die VZB kaum Entwarnung geben kann. Deshalb fordert die VZB Kommunal- und Landespolitik auf, dafür zu sorgen, dass sich die Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Und dazu gehört nach Ansicht der VZB nicht, langfristige und für die Altersvorsorge abgeschlossene Sparverträge zu kündigen.

Das Ansinnen von Geldinstituten, Kunden aus relativ zinsgünstigen Verträgen zu drängen, ist auch über die Grenzen Brandenburgs hinaus bekannt. Die Studie „Wenn Kunde König zur Last wird“ der Verbraucherzentralen beschreibt das Vorgehen der Akteure bundesweit.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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