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Versicherungen, Verträge und Rundfunkbeitrag: Tipps zum Semesterstart

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Brandenburg bietet kostenlose Beratung für Studierende in Potsdam und Frankfurt (Oder)

Ob am Beginn oder kurz vor dem Abschluss: Mit dem Studium gehen für junge Menschen zahlreiche Verpflichtungen einher. Sie müssen allein für sich (vor-)sorgen und selbständig Entscheidungen treffen: von der Auswahl notwendiger Versicherungen über den Abschluss von Mobilfunk- und Internetverträgen bis hin zum (Online-)Einkauf und Rundfunkbeiträgen. Das ist manchmal mit unerwarteten Problemen verbunden. Studierende können sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg individuell beraten lassen. Für Studierende der Universität und der Fachhochschule in Potsdam sowie der Viadrina in Frankfurt (Oder) sind die Beratungen aufgrund einer Kooperation mit den jeweiligen AStAs kostenlos.

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Versicherungsschutz: Nicht alles, was angepriesen wird, ist notwendig

Der Campus als Verkaufsort: Unternehmen tummeln sich in Universitäten, um die zahlungskräftige Kundschaft von morgen zu fangen. „Eine typische Masche ist, dass Versicherer Studierenden ein kostenloses, professionelles Bewerbungstraining anbieten. Im Anschluss werden dann Versicherungen vorgestellt und nicht selten Verträge mit den Teilnehmenden geschlossen“, kritisiert Sylvia Schönke, Leiterin der Beratungsstelle Potsdam. „Die Unternehmen nutzen aus, dass junge Menschen oft nicht wissen, welche Versicherungen sie tatsächlich benötigen“, so die Verbraucherschützerin.

Nur wenige Versicherungen sind wirklich wichtig. „Neben einer Krankenversicherung sollten Studierende unbedingt an eine private Haftpflichtversicherung denken“, so Schönke. Vor Vertragsabschluss ist aber zuerst in Erfahrung zu bringen, ob man bereits über die Eltern versichert ist, und ob eine ausreichend hohe Deckungssumme vorhanden ist. Die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu prüfen, da die Prämien in jungen Jahren noch günstig sind.

Mobilfunk- und Internetverträge, Rundfunkbeitrag: gut informiert über die eigenen Rechte und Pflichten

Viele Studierende müssen mit dem Umzug in eine eigene Wohnung oder eine WG zum ersten Mal einen Internetvertrag abschließen. „Wir empfehlen, sich vor Abschluss eines Vertrages genau zu überlegen, welche Leistungen benötigt werden, und sich nicht vorschnell auf spezielle Angebote für Studierende einzulassen“, so Schönke. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen Telekommunikationsanbieter ihren Kund:innen ein Produktinformationsblatt aushändigen. Dieses gibt Auskunft über die Vertragslaufzeit und -verlängerung sowie zu Kündigungsfrist, Datenübertragungsraten sowie eventuelle Beschränkungen beim Monatsvolumen. Besonders wichtig vor Vertragsschluss ist, die Laufzeit des Internet- oder Handyvertrags zu prüfen.

Einfach nur Student:in zu sein reicht nicht aus, um keine Rundfunkbeiträge zu bezahlen. Was Studierende wissen müssen und wann sie sich tatsächlich von der Zahlung befreien lassen können, erfahren sie unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/17675.

Kostenlose und mehrsprachige Beratung für Studierende

Individuellen Rat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg erhalten Studierende zu Fragen des allgemeinen Verbraucherrechts, das heißt zu Verträgen, Rechnungen und Reklamationen sowie Versicherungen und Finanzdienstleistungen sowie der Studienfinanzierung abseits von BAföG. Neben der Beratung auf Deutsch gibt es dieses Angebot auch in den Sprachen Englisch und Polnisch. Für weitere Sprachen bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg einen Dolmetscher-Dienst an. Für Studierende der Fachhochschule und der Universität in Potsdam sowie der Viadrina in Frankfurt (Oder) ist die Beratung aufgrund einer Kooperation mit den AStAs kostenlos.

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Branden-burger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherbera-tung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Eine Studentin googelt nach einer Antwort

Angebote für Studierende

In Kooperation mit den AStAs Potsdam und Eberswalde ist die Rechtsberatung kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.