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Chronologie zur Kündigung von Sparverträgen durch die Sparkassen

Stand:
Die bisherigen Aktivitäten der Verbraucherzentrale und anderer Akteure
Off

 

Juni 2018 Erstmals in Brandenburg erhalten Kunden der Sparkasse MOL Kündigungsschreiben über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge.
04.07.2018 Veröffentlichung der Pressemitteilung "Sparkasse Märkisch-Oderland kündigt Sparverträge" mit einem Musterbrief.
15.08.2018 Offener Brief der Verbraucherzentrale an die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse MOL.
16.08.2018 Die Verbraucherzentrale informiert Finanzminister Görke über das Geschäftsgebahren der Sparkasse.
24.08.2018 Bündnis 90/ Die Grünen kritisieren die Kündigung von Prämiensparverträgen durch die Sparkasse MOL.
29.08.2018 Teilnahme der Verbraucherzentrale an der Sitzung des Kreistages MOL zum Thema Kündigung der Prämiensparverträge.
18.09.2018 Postalisches Anschreiben der Verbraucherzentrale zu der Kündigung inkl. Studie "Wenn König Kunde zur Last wird". Das Schreiben geht an alle Kreistagsabgeordneten, an Landtagsabgeordnete in den Ausschüssen Verbraucherschutz, Finanzen und Wirtschaft sowie an Entscheidungsträger in den Ministerien.
19.09.2018

Podiumsdiskussion "Öffentlich-rechtliche Banken sind (auch nicht) besser" zur Kündigung von Sparverträgen durch die Sparkasse MOL in Strausberg.

Auf dem Podium:

  • Uwe Schumacher, Vorstand der Sparkasse MOL
  • Dr. Martin Ebers, Juristische Fakultät der Humboldt-Universität  zu Berlin
  • Dr. Christian Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg

Moderation: Claus Liesegang, Chefredakteur der Märkischen Oderzeitung  

20.09.2018 Veröffentlichung der Pressemitteilung "Jetzt Sparkassenkündigung widersprechen".
25.09.2018 Die Verbraucherzentrale sendet einen Fragebogen zu der Zukunft der Prämiensparverträge an alle Brandenburger Sparkassen.
17.10.2018 Veröffentlichung der Pressemitteilung "Kaum Entwarnung für Prämiensparer" mit den Antworten der Sparkassen auf den Fragebogen.
09.10.2018 Abmahnung der Sparkasse MOL durch die Verbraucherzentrale. Grund ist die Formulierung "Wir kündigen deshalb den mit Ihnen bestehenden Prämiensparvertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten dreimonatigen Kündigungsfrist" in den Kündigungsschreiben an Verbraucher mit auf 99 Jahre befristete Verträgen.
26.11.2018 Die Verbraucherzentrale versendet einen Wahlprüfstein zur Kommunal- und Landtagswahl an die je 18 Kreisverbände und den Landesverband von SPD, AfD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP.
Dezember 2018 Abmahnung der Sparkasse Schwedt, die unbefristete Verträge "auslaufen" lässt.
17.12.2018 Die Verbraucherzentrale informiert Minister Görke ein weiteres Mal. Finanzministerium verneint Zuständigkeit.
19.12.2018 Die Verbraucherzentrale beantragt Akteneinsicht in die Unterlagen der Sparkasse MOL zum Entscheidungsprozess, der zur Kündigung der Prämiensparverträge führte. Denn die Sparkasse ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.
31.01.2019 Die Sparkasse MOL weist den Antrag auf Akteneinsicht zurück.
13.02.2019 Die Verbraucherzentrale legt Einspruch gegen den Bescheid der Sparkasse MOL zur Akteneinsicht ein. Außerdem sendet sie eine Beschwerde an die Beauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht.
Februar 2019

Die Sparkasse Schwedt gibt eine Unterlassungserklärung ab.

März 2019 Die Verbraucherzentrale reicht Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland ein, da diese Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren nach Einschätzung der Verbraucherschützer unrechtmäßig gekündigt hat.
April 2019 Die Verbraucherzentrale reicht in Sachen Akteneinsicht Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ein.
14.05.2019 Zur Kommunalwahl am 26. Mai wollte die Verbraucherzentrale Brandenburg von den Parteien wissen, ob sie sich bei ihren regionalen Sparkassen gegen die Kündigung von langfristigen Sparverträgen positionieren wollen. Die Ergebnisse finden sich hier.
Juni 2019 Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Sparkasse Märkisch-Oderland abgemahnt. Denn diese hat nach Ansicht der Verbraucherschützer eine intransparente Klausel zur Zinsanpassung verwendet, die Verbraucher benachteiligt. Allen Sparern mit gekündigten Prämiensparverträgen empfiehlt die VZB, die bisherigen Zinsanpassungen in ihren Verträgen überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Geld von der Bank nachzufordern. Dafür bietet sie ein neues Beratungsangebot an.
September 2019 Gegen die Kündigungen der Sparkasse Spree-Neiße können Betroffene mit folgendem Musterbrief vorgehen: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/39717
November 2019 Nun kündigt auch noch die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin. Besonders dreist ist, dass das Geldinstitut Verträge mit 25-jähriger Prämienstaffel vor Ablauf der Frist kündigt. Die Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch. Betroffene können den Musterbrief nutzen. 
Dezember 2019 Die Verbraucherzentrale beantragt Akteneinsicht beim Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV), um herauszufinden, wie er sich gegenüber seiner Mitgliedssparkassen zum Thema Zinsanpassung positioniert. +++ Das Landgericht Potsdam erklärt eine von zwei Kündigungsklauseln im Prämiensparvertrag der Sparkasse Märkisch Oderland für unwirksam.
Februar 2020 Die Bafin fordert die Banken öffentlich auf, mit ihren Kunden interessengerechte Lösungen zur Zinsanpassung zu finden. +++ Die Sparkasse Barnim kündigt mindestens 1.600 Prämiensparer:innen +++ Die Sparkasse Märkisch Oderland geht in Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Potsdam
April 2020 Guter Nachrichten für geprellte Sparkassenkund:innen. Erstmals urteilt ein Gericht (OLG Dresden, Az: 5 MK 1/19) in einer Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig, dass ihre Prämiensparverträge keine wirksamen Zinsanpassungsregeln enthalten.
Juni 2020 Weiteres Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden in einer Musterklage: Nun erwischt es die Zinsanpassungsklauseln der Sparkasse Zwickau.
Juli 2020 Die Verbraucherzentrale Brandenburg klagt gegen den OSV, der als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht bereit ist, Auskunft über eine Rolle bei der Zinsanpassung zu geben. +++ Die Sparkasse Uckermark kündigt mindestens 500 Prämiensparverträge.
September 2020 Weiterhin Rückenwind für Verbraucher:innen. Die nächste erfolgreiche Musterklage trifft die Sparkasse Erzgebirge. +++ Das Landgericht Dresden verurteilt erstmals eine Sparkasse zur Zahlung in einem Zinsanpassungsfall (Az: 9 O 2203/19 - nicht rechtskräftig)
November 2020 Die Verbraucherzentrale Brandenburg plant, die Sparkasse Barnim aufgrund falscher Zinsanpassungsklauseln zu verklagen. Betroffene, die sich an der Musterklage beteiligen wollen, sind aufgerufen sich zu melden. Außerdem mahnt sie die Sparkasse Barnim wegen einer unzulässigen Anerkenntnis- und Erledigungserklärung ab. Diese Erklärung sollen Kunden bei Kontoauflösung unterschreiben. Spätere Reklamationen sollen dadurch ausgeschlossen werden.
Januar 2021

Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt die Sparkasse Spree-Neiße ebenfalls wegen einer unzulässigen Anerkenntnis- und Erledigungserklärung ab. Diese Erklärung sollen Kunden bei Kontoauflösung unterschreiben, um spätere Reklamationen auszuschließen. Die Sparkasse Spree-Neiße gibt im Gegensatz zur Sparkasse Barnim sofort eine Unterlassungserklärung ab.

April 2021 Die Verbraucherzentrale reichte im März 2019 Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland ein, da nach Einschätzung der Verbraucherschützer die vertraglichen Kündigungsregeln intransparent waren. Das OLG Brandenburg wollte sich der Rechtsprechung des OLG Dresden (8 U 1770/18 vom 21.11.2019) zu ähnlichen Kündigungsregeln aber nicht anschließen. Die VZB nahm die Klage daher zurück. Dies ändert nichts daran, dass die Sparkasse Märkisch-Oderland 99-jährige Sparverträge zu Unrecht kündigte. 
Juni 2021

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet Kreditinstitute dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Hierzu hat sie eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Oktober 2021

Der BGH urteilt am 6. Oktober 2021 erneut gegen Sparkassen (Az: BGH XI ZR 234/20). In einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig bestätigt der BGH, dass die Zinsen relativ (und nicht absolut) anzupassen sind und dass die Verjährung von Zinsanpassungsansprüchen erst nach Beendigung des Sparvertrages beginnen kann.

November 2021

Die VZB reicht ihre erste Musterfeststellungsklage beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ein. Klagegegner ist die Sparkasse Barnim, welche nach Ansicht der Verbraucherzentrale den Sparer:innen zu geringe Zinsen zahlte.

Dezember 2021

Die Sparkasse Märkisch-Oderland wird erneut verklagt; dieses Mal durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In der Musterfeststellungsklage soll geklärt werden, ob die Sparkasse jahrelang die Zinsen falsch berechnet hat. Betroffene Prämiensparer:innen können sich registrieren, um ihren Zinsanpassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen.

Januar 2022

Musterfeststellungsklage der VZB gegen die Sparkasse Barnim: Bis voraussichtlich 13. Dezember 2022 können sich betroffene Sparer:innen in das Klageregister eintragen, um ihren Zinsanpassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen.

Februar 2022

Die Mittelbrandenburgische Sparkasse kündigt nun auch langfristige Prämiensparverträge. Kund:innen, die eine Zinsnachzahlung fordern, erhalten eine so genannte Verjährungsverzichtserklärung. Das ist insoweit positiv, als dass die Ansprüche der Kund:innen dadurch vorerst nicht verjähren können. Je nachdem welcher Zins später gerichtlich festgelegt wird, soll gegebenenfalls eine Nachzahlung erfolgen. Die VZB würde es begrüßen, wenn die Sparkasse allen gekündigten Prämiensparer:innen unaufgefordert eine solche Verjährungsverzichtserklärung ausspräche und spätestens nach einer BGH-Entscheidung aktiv auf die Sparer:innen mit einem Lösungsangebot zuginge.

April 2022

Das OLG Dresden benennt im bundesweiten Zinsanpassungsstreit erstmals in einem Urteil vom 13.04.2022 (Az: 5 U 1973/2) einen Referenzzins, zu dem ein gekündigter Vertrag abgerechnet werden muss. Die Verbraucherzentrale hält diesen Zins für nachteilig, da es sich nicht um einen — wie bei Banken Standard — gleitenden Durchschnittszins handelt.

Juni 2022

Nun kündigt auch die Sparkasse Niederlausitz massenhaft unbefristete Prämiensparverträge, nachdem sie monatelang Kund:innen "bearbeitet" hatte, die Verträge selbst zu kündigen. Die Sparkasse Niederlausitz hatte der VZB 2018 erklärt, gegenüber ihren Kund:innen eine Garantie abgeben zu wollen, dass unbefristete Verträge nicht vor Ablauf von 25 Jahren gekündigt werden.

Juli 2022

Die VZB erhebt gegen die Sparkasse Spree-Neiße eine Musterfeststellungsklage wegen falsch berechneter Zinsen. Betroffene Sparer:innen können sich ab 12. Oktober 2022 ins Klageregister eintragen.

Oktober 2022

Die VZB animiert alle Verbraucher:innen der Sparkassen Oder-Spree, Elbe-Elster und Ostprignitz-Ruppin, ihre Zinsanpassungsansprüche nicht verjähren zu lassen und Kontakt zu den Sparkassen und zur Schlichtungsstelle aufzunehmen.

Dezember 2022

Am 14. Dezember 2022 findet die erste mündliche Verhandlung zur Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Barnim statt. Eine Eintragung in das Klageregister ist für Verbraucher:innen jetzt nicht mehr möglich.

Oktober 2023

Am 25. Oktober 2023 findet die erste mündliche Verhandlung zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße statt. Eine Eintragung in das Klageregister ist für Verbraucher:innen nun nicht mehr möglich.

März 2024

Am 20. März 2024 findet in den Musterklageverfahren gegen die Sparkasse Barnim und die Sparkasse Spree-Neiße ein gemeinsamer Termin zur mündlichen Verhandlung statt. Der Gutachter soll angehört werden.

Mai 2024

Am 03. Mai 2024 verkündet das Brandenburgische Oberlandesgericht eine Entscheidung in den Musterfeststellungsverfahren gegen die Sparkasse Barnim (MK 1/21) und die Sparkasse Spree-Neiße (4 MK 1/22). 

 

Aktenordner liegt auf dem Gerichtsbriefkasten

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