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Chronologie zur Kündigung von Sparverträgen durch die Sparkassen

Stand:
Die bisherigen Aktivitäten der Verbraucherzentrale und anderer Akteure
Off

 

Juni 2018Erstmals in Brandenburg erhalten Kunden der Sparkasse MOL Kündigungsschreiben über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge.
15.08.2018Offener Brief der Verbraucherzentrale an die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse MOL.
16.08.2018Die Verbraucherzentrale informiert Finanzminister Görke über das Geschäftsgebahren der Sparkasse.
29.08.2018Teilnahme der Verbraucherzentrale an der Sitzung des Kreistages MOL zum Thema Kündigung der Prämiensparverträge.
18.09.2018Postalisches Anschreiben der Verbraucherzentrale zu der Kündigung inkl. Studie "Wenn König Kunde zur Last wird". Das Schreiben geht an alle Kreistagsabgeordneten, an Landtagsabgeordnete in den Ausschüssen Verbraucherschutz, Finanzen und Wirtschaft sowie an Entscheidungsträger in den Ministerien.
19.09.2018

Podiumsdiskussion "Öffentlich-rechtliche Banken sind (auch nicht) besser" zur Kündigung von Sparverträgen durch die Sparkasse MOL in Strausberg.

Auf dem Podium:

  • Uwe Schumacher, Vorstand der Sparkasse MOL
  • Dr. Martin Ebers, Juristische Fakultät der Humboldt-Universität  zu Berlin
  • Dr. Christian Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg

Moderation: Claus Liesegang, Chefredakteur der Märkischen Oderzeitung  

25.09.2018Die Verbraucherzentrale sendet einen Fragebogen zu der Zukunft der Prämiensparverträge an alle Brandenburger Sparkassen.
17.10.2018Veröffentlichung der Pressemitteilung "Kaum Entwarnung für Prämiensparer" mit den Antworten der Sparkassen auf den Fragebogen.
26.11.2018Die Verbraucherzentrale versendet einen Wahlprüfstein zur Kommunal- und Landtagswahl an die je 18 Kreisverbände und den Landesverband von SPD, AfD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP.
Dezember 2018Abmahnung der Sparkasse Schwedt, die unbefristete Verträge "auslaufen" lässt.
17.12.2018Die Verbraucherzentrale informiert Minister Görke ein weiteres Mal (Eintrag vom 16.08.2018). Finanzministerium verneint Zuständigkeit.
19.12.2018Die Verbraucherzentrale beantragt Akteneinsicht in die Unterlagen der Sparkasse MOL zum Entscheidungsprozess, der zur Kündigung der Prämiensparverträge führte. Denn die Sparkasse ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.
31.01.2019Die Sparkasse MOL weist den Antrag auf Akteneinsicht zurück.
13.02.2019Die Verbraucherzentrale legt Einspruch gegen den Bescheid der Sparkasse MOL zur Akteneinsicht ein. Außerdem sendet sie eine Beschwerde an die Beauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht.
Februar 2019Die Sparkasse Schwedt gibt eine Unterlassungserklärung ab.
März 2019Die Verbraucherzentrale reicht Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland ein, da diese Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren nach Einschätzung der Verbraucherschützer unrechtmäßig gekündigt hat.
April 2019Die Verbraucherzentrale reicht in Sachen Akteneinsicht Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ein.
Juni 2019Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat die Sparkasse Märkisch-Oderland abgemahnt. Denn diese hat nach Ansicht der Verbraucherschützer eine intransparente Klausel zur Zinsanpassung verwendet, die Verbraucher benachteiligt. Allen Sparern mit gekündigten Prämiensparverträgen empfiehlt die VZB, die bisherigen Zinsanpassungen in ihren Verträgen überprüfen zu lassen und gegebenenfalls Geld von der Bank nachzufordern. Dafür bietet sie ein neues Beratungsangebot an.
September 2019Die Sparkasse Spree-Neiße kündigt ebenfalls Prämiensparverträge.
November 2019Nun kündigt auch noch die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin. Besonders dreist ist, dass das Geldinstitut Verträge mit 25-jähriger Prämienstaffel vor Ablauf der Frist kündigt. Die Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch.
Dezember 2019Die Verbraucherzentrale beantragt Akteneinsicht beim Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV), um herauszufinden, wie er sich gegenüber seiner Mitgliedssparkassen zum Thema Zinsanpassung positioniert.
Februar 2020Die Bafin fordert die Banken öffentlich auf, mit ihren Kunden interessengerechte Lösungen zur Zinsanpassung zu finden. +++ Die Sparkasse Barnim kündigt mindestens 1.600 Prämiensparer:innen +++ Die Sparkasse Märkisch Oderland geht in Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Potsdam
Juli 2020Die Verbraucherzentrale Brandenburg klagt gegen den OSV, der als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht bereit ist, Auskunft über eine Rolle bei der Zinsanpassung zu geben. +++ Die Sparkasse Uckermark kündigt mindestens 500 Prämiensparverträge.
November 2020Die Verbraucherzentrale Brandenburg plant, die Sparkasse Barnim aufgrund falscher Zinsanpassungsklauseln zu verklagen. Betroffene, die sich an der Musterklage beteiligen wollen, sind aufgerufen sich zu melden. Außerdem mahnt sie die Sparkasse Barnim wegen einer unzulässigen Anerkenntnis- und Erledigungserklärung ab. Diese Erklärung sollen Kunden bei Kontoauflösung unterschreiben. Spätere Reklamationen sollen dadurch ausgeschlossen werden.
Januar 2021Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnt die Sparkasse Spree-Neiße ebenfalls wegen einer unzulässigen Anerkenntnis- und Erledigungserklärung ab. Diese Erklärung sollen Kunden bei Kontoauflösung unterschreiben, um spätere Reklamationen auszuschließen. Die Sparkasse Spree-Neiße gibt im Gegensatz zur Sparkasse Barnim sofort eine Unterlassungserklärung ab.
April 2021Die Verbraucherzentrale reichte im März 2019 Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland ein, da nach Einschätzung der Verbraucherschützer die vertraglichen Kündigungsregeln intransparent waren. Das OLG Brandenburg wollte sich der Rechtsprechung des OLG Dresden (8 U 1770/18 vom 21.11.2019) zu ähnlichen Kündigungsregeln aber nicht anschließen. Die VZB nahm die Klage daher zurück. Dies ändert nichts daran, dass die Sparkasse Märkisch-Oderland 99-jährige Sparverträge zu Unrecht kündigte. 
Juni 2021Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet Kreditinstitute dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren. Hierzu hat sie eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.
November 2021Die VZB reicht ihre erste Musterfeststellungsklage beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ein. Klagegegner ist die Sparkasse Barnim, welche nach Ansicht der Verbraucherzentrale den Sparer:innen zu geringe Zinsen zahlte.
Dezember 2021Die Sparkasse Märkisch-Oderland wird erneut verklagt; dieses Mal durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). In der Musterfeststellungsklage soll geklärt werden, ob die Sparkasse jahrelang die Zinsen falsch berechnet hat. Betroffene Prämiensparer:innen können sich registrieren, um ihren Zinsanpassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen.
Januar 2022Musterfeststellungsklage der VZB gegen die Sparkasse Barnim: Bis voraussichtlich 13. Dezember 2022 können sich betroffene Sparer:innen in das Klageregister eintragen, um ihren Zinsanpassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen.
Februar 2022Die Mittelbrandenburgische Sparkasse kündigt nun auch langfristige Prämiensparverträge. Kund:innen, die eine Zinsnachzahlung fordern, erhalten eine so genannte Verjährungsverzichtserklärung. Das ist insoweit positiv, als dass die Ansprüche der Kund:innen dadurch vorerst nicht verjähren können. Je nachdem welcher Zins später gerichtlich festgelegt wird, soll gegebenenfalls eine Nachzahlung erfolgen. Die VZB würde es begrüßen, wenn die Sparkasse allen gekündigten Prämiensparer:innen unaufgefordert eine solche Verjährungsverzichtserklärung ausspräche und spätestens nach einer BGH-Entscheidung aktiv auf die Sparer:innen mit einem Lösungsangebot zuginge.
Juni 2022Nun kündigt auch die Sparkasse Niederlausitz massenhaft unbefristete Prämiensparverträge, nachdem sie monatelang Kund:innen "bearbeitet" hatte, die Verträge selbst zu kündigen. Die Sparkasse Niederlausitz hatte der VZB 2018 erklärt, gegenüber ihren Kund:innen eine Garantie abgeben zu wollen, dass unbefristete Verträge nicht vor Ablauf von 25 Jahren gekündigt werden.
Juli 2022Die VZB erhebt gegen die Sparkasse Spree-Neiße eine Musterfeststellungsklage wegen falsch berechneter Zinsen. Betroffene Sparer:innen können sich ab 12. Oktober 2022 ins Klageregister eintragen.
Oktober 2022Die VZB animiert alle Verbraucher:innen der Sparkassen Oder-Spree, Elbe-Elster und Ostprignitz-Ruppin, ihre Zinsanpassungsansprüche nicht verjähren zu lassen und Kontakt zu den Sparkassen und zur Schlichtungsstelle aufzunehmen.
Dezember 2022Am 14. Dezember 2022 findet die erste mündliche Verhandlung zur Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Barnim statt. Eine Eintragung in das Klageregister ist für Verbraucher:innen jetzt nicht mehr möglich.
Oktober 2023Am 25. Oktober 2023 findet die erste mündliche Verhandlung zur Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße statt. Eine Eintragung in das Klageregister ist für Verbraucher:innen nun nicht mehr möglich.
März 2024Am 20. März 2024 findet in den Musterklageverfahren gegen die Sparkasse Barnim und die Sparkasse Spree-Neiße ein gemeinsamer Termin zur mündlichen Verhandlung statt. Der Gutachter soll angehört werden.
Mai 2024Am 03. Mai 2024 verkündet das Brandenburgische Oberlandesgericht eine Entscheidung in den Musterfeststellungsverfahren gegen die Sparkasse Barnim (4 MK 1/21) und die Sparkasse Spree-Neiße (4 MK 1/22).  Die VZB legt Rechtsmittel gegen die Urteile ein, weil der jeweils ausgeurteilte Referenzzins mit 7 Jahren Restlaufzeit die Langfristigkeit der Sparverträge von mindestens 15 Jahren nicht ausreichend zu berücksichtigen scheint.
Dezember 2024In den Verwaltungsverfahren gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland und den Ostdeutschen Sparkassenverband bekommt die VZB zunächst keine Auskunft: Anträge auf Zulassung der Berufung sind eingereicht.
Dezember 2025Der BGH verkündete am 9.12.2025 die Urteile in den Musterfeststellungsverfahren gegen SPK Barnim und SPK Spree-Neiße: Er bestätigte die beiden Urteile des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, so dass ein geringerer Referenzzins zu akzeptieren ist. +++ Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lässt die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam in dem Verfahren gegen den Ostdeutschen Sparkassenverband zu. Das Verwaltungsverfahren, in dem die Verbraucherzentrale Akteneinsicht begehrt, wird nun in zweiter Instanz fortgeführt.
Januar 2026Die beiden Sparkassen setzen nun die Urteile um, schreiben die Teilnehmenden der Musterfeststellungsklagen an und berechnen nach. Dazu informiert die Verbraucherzentrale.

 

Aktenordner liegt auf dem Gerichtsbriefkasten

Musterklagen gegen die Sparkassen Barnim und Spree-Neiße

Fragen und Antworten zu den Klagen gibt es hier.

Banknoten und Münzen

Ärger mit Sparkassen: Prämiensparverträge und Zinsberechnung

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