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Rechtsdurchsetzung und Vollstreckung im Nachbarland

Stand:
Hier Ihnen das Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums seine EU-Projekte zum Thema Rechtsdurchsetzung und Vollstreckung im Nachbarland vor.
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Vor Gericht im Nachbarland?

Immer häufiger nutzen Deutsche und Polen die Vorteile des gemeinsamen Binnenmarktes. Sie kaufen im Nachbarland ein oder bestellen online bei ausländischen Händlern. Doch was passiert, wenn es dabei zu Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern kommt? Wie können Kunden ihre Ansprüche grenzüberschreitend durchsetzen?

Der vorliegende Ratgeber geht den häufigsten Fragen zum Thema Gerichtsstreit mit einem polnischen Unternehmer nach:

  • In welchem Land können Sie als Verbraucher klagen?
  • Mit welchen Verfahrenskosten müssen Sie rechnen?
  • Unter welchen Voraussetzungen können Sie Prozesskostenhilfe beantragen?
  • Was sollten Sie im Einzelfall beachten?
  • Welche Vorteile hat die jeweilige Verfahrensart?


Der Ratgeber wurde im Rahmen eines durch die Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission geförderten Projektes entwickelt und kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Was tun nach dem gewonnen Rechtsstreit gegen den ausländischen Anbieter?

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. realisierte in den Jahren 2016 bis 2018 zusammen mit der Federacja Konsumentów und dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. ein Projekt zum Thema "Vollstreckung bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten". Im Mittelpunkt des Projekts stand die Untersuchung der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verbraucheransprüchen in Deutschland, Polen und Frankreich.

Folgende Produkte stehen kostenlos zum Download zur Verfügung:

Infoflyer

Hier finden Verbraucher erste Informationen, wie sie ihre Ansprüche gegen ausländische Anbieter durchsetzen können.

Ratgeber für Verbraucher

Der Ratgeber ist für Verbraucher gedacht, die Ärger mit einem ausländischen Unternehmen haben und sich außergerichtlich nicht mit ihm einigen können. Er gibt einen Überblick über die Grundregeln der Vollstreckung in Polen und Frankreich. Der Ratgeber beantwortet insbesondere folgende Fragen:
Welche Unterlagen benötige ich, um den deutschen Titel im Nachbarland vollstrecken zu können? Müssen meine Unterlagen übersetzt werden? An wen muss ich mich dafür wenden? Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Welche weiteren Schwierigkeiten können auf mich zukommen?

Handbuch für Rechtsanwender

Im Fokus des Handbuchs für Rechtsanwender stehen die gerichtliche Geltendmachung von Verbraucheransprüchen vor einem deutschen Gericht und die Vollstreckung der Entscheidung im Ausland am Beispiel von Polen und Frankreich. Neben der Erläuterung von einschlägigen europäischen Vorschriften gehen die Autoren auf die rechtlichen Grundlagen des polnischen und des französischen Vollstreckungsrechts ein.

Zum Forschungsprojekt

Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verbraucheransprüchen in Deutschland, Polen und Frankreich anhand konkreter Daten untersucht.

Mit der Studie sollte vor allem geprüft werden, wie die grenzüberschreitende Vollstreckung von Titeln erfolgt, wie die geltenden Vorschrift angewendet werden, welche Probleme und Hindernisse dabei auftreten und ob beziehungsweise wie die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung verbessert werden kann. Die Ergebnisse der Untersuchung "Die Durchsetzung von grenzüberschreitenden Verbraucheransprüchen in der Praxis" können hier eingesehen werden.

Zudem wurden im Rahmen des Forschungsprojektes ausgewählte Aspekte des deutschen, polnischen und französischen Rechts miteinander verglichen, die dem Verbraucher bei der Durchsetzung seiner Ansprüche und Forderungen gegenüber einem ausländischen Unternehmer zur Verfügung stehen. Im Mittelpunkt der Analyse standen die Kosten der Vollstreckung, die Sprache des Verfahrens, erforderliche Unterlagen sowie Vollstreckungsorgane und -maßnahmen.

Der Vergleichsbericht kann hier heruntergeladen werden.

Allgemeine Daten zum Projekt

In Folge einer Ausschreibung der Europäischen Kommission realisierte die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. mit der polnischen Federacja Konsumentów und dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. ein Projekt zum Thema "Vollstreckung bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten".

Projektträger: Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.

Projektpartner: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz und Federacja Konsumentów

Laufzeit: 1. Dezember 2016 - 30. November 2018

Hintergrund:
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. und die Federacja Konsumentów arbeiten seit über zehn Jahren zusammen. Aus dieser Zusammenarbeit ist das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum entstanden, welches heute als Teil der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. die Verbraucher in der Grenzregion zu deutsch-polnischen Verbraucherproblemen informiert und juristisch berät. Beide Organisationen haben bereits 2013 und 2014 in einem Projekt über grenzüberschreitende Gerichtsverfahren in Verbrauchersachen zusammengearbeitet. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. beschäftigt sich ebenso seit Jahren mit diesem Thema und veröffentlicht dazu Informationsmaterialien.

Das Projekt beleuchtete die grenzüberschreitende Vollstreckung von Urteilen. Sowohl Verbraucher als auch Rechtsexperten (vor allem Richter, Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher) sehen die grenzüberschreitende Vollstreckung als große Herausforderung an.

Hauptziele des Projekts:

  • Untersuchung der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verbraucheransprüchen in Deutschland, Polen und Frankreich anhand konkreter Daten,
  • Identifikation von Problemen und praktischen Hindernissen in der effektiven Rechtsdurchsetzung bei grenzüberschreitenden Zivilstreitigkeiten,
  • Aufzeigen von Best-Practice-Beispielen und Entwicklung von Modelllösungen,
  • Stärkung des Vertrauens von Verbrauchern und Rechtsexperten in die vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren.

 

Dieses Projekt wurde durch das Programm Justiz (2014-2020) der Europäischen Union kofinanziert.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Internetseite tragen allein die Autoren. Die Europäische Kommission übernimmt keine Haftung für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Informationen.

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