Verbraucherzentrale warnt vor Schwächung der Informationsfreiheit
Eigenes Verfahren gegen Sparkassenverband zeigt: Informationszugangsgesetze wesentlicher Baustein für Transparenz
Die Verbraucherzentrale Brandenburg unterstützt die Forderung eines Bündnisses von inzwischen mehr als 100 Organisationen und Medien, das sich für den Erhalt des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf Bundesebene in seiner heutigen Form einsetzt. Ein eigenes Gerichtsverfahren der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen den Ostdeutschen Sparkassenverband nach Landesrecht zeigt, welche Bedeutung Informationszugangsrechte in der Praxis haben.
Informationsfreiheit unverzichtbar für Verbraucherrechte
„Informationsfreiheit ist ein Recht, das allen zusteht. Dabei ist der Zugang zu Informationen gerade für zivilgesellschaftliche Akteure und Organisationen ein wichtiger Baustein, um Verbraucher:innen gegenüber der strukturellen Überlegenheit staatlicher und wirtschaftlicher Akteure wirksam schützen zu können“, sagt Christian A. Rumpke, Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Eigene Verfahren unterstreichen Bedeutung guter Transparenzgesetze
Die Verbraucherzentrale Brandenburg weiß aus eigener Erfahrung, wie wichtig Informationszugangsrechte für den Verbraucherschutz sein können. Auf Landesebene führt sie aktuell ein Verfahren gegen den Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) auf Akteneinsicht nach dem Brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Anlass war die Kündigungswelle von Prämiensparverträgen durch Sparkassen in Brandenburg, bei der Sparer:innen aufgrund fehlerhafter Zinsklauseln teils mehrere tausend Euro verloren gingen. Ein anderes direktes Auskunftsersuchen zu den Kündigungsgründen der Sparverträge gegen eine Sparkasse in Brandenburg war nicht erfolgreich.
Die Verbraucherzentrale möchte aufklären, wie sich der OSV als Körperschaft öffentlichen Rechts zu dem Thema Zinsanpassung seit 2004 positioniert und welche Empfehlungen er seinen kommunalen Sparkassen-Mitgliedern in vier ostdeutschen Bundesländern gegeben hat. Hier hat die Verbraucherzentrale Brandenburg nun einen Etappensieg erzielt: Die Berufung gegen das zunächst abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam wurde zugelassen.
„Unser Verfahren zeigt ganz konkret, warum Informationszugangsrechte wichtig sind. Sie können dazu beitragen, Vorgänge von erheblicher Bedeutung für Verbraucher:innen besser oder überhaupt aufzuklären. Dafür braucht es starke Informationsfreiheitsgesetze – auf Bundes- wie auf Landesebene“, so Rumpke.
Hintergrund: Geplante Änderungen kehren Prinzip um
Die in den letzten Tagen bekanntgewordenen politischen Pläne betreffen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Bislang gewährt es Bürger:innen sowie Organisationen Zugang zu Informationen von Bundesbehörden. Künftig könnte jedoch nur noch Auskunft erhalten, wer ein berechtigtes Interesse nachweist. Damit würde sich der Grundgedanke des Gesetzes umkehren: Nicht mehr Behörden müssten begründen, warum sie Informationen verweigern, sondern Bürger:innen ihren Informationsanspruch. Zudem könnten sich künftig Organisationen gar nicht mehr auf das Gesetz berufen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.