Aufschub des Rentenbeginns kann sich lohnen
Ruhestand in Sicht: Riester-Verträge und Rentenversicherungen jetzt prüfen lassen
Wer kurz vor dem Ruhestand steht, könnte davon profitieren, den Rentenbeginn aufzuschieben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät, unabhängig prüfen zu lassen, ob die aktuellen Verrentungsmöglichkeiten bei Riester attraktiv sind oder ob es sinnvoll sein kann, neue Vorsorgeprodukte abzuwarten, die ab 2027 verfügbar werden – darunter das geplante staatlich organisierte Standardprodukt. Auch die Prüfung von ungeförderten privaten Rentenversicherungen kann sich lohnen, weil ältere Verträge von aktueller Rechtsprechung betroffen sein können: Unter Umständen haben Versicherer Rentenfaktoren in der Vergangenheit unzulässig abgesenkt – zu Lasten der Versicherten.
Riester-Auszahlung: Entscheidung über richtigen Zeitpunkt treffen
Mit dem Übergang in die Rentenphase stehen viele Riester-Sparer:innen vor einer wichtigen Entscheidung: Sollen sie das vorhandene Guthaben jetzt verrenten oder kann ein späterer Rentenbeginn sinnvoll sein?
„Wer jetzt kurz vor der Rentenphase steht, sollte genau prüfen, welche Option die besseren finanziellen Auswirkungen hat. Ein Wechsel in die Verrentung bei aktuellen Produkten ist nicht automatisch die beste Lösung“, sagt Finanzexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg und weiter: „Ein Aufschub kann sich lohnen – entscheidend ist aber die individuelle Betrachtung des jeweiligen Vertrags.“
Hintergrund sind die geplanten Änderungen in der privaten Altersvorsorge. Ab 2027 sind neue Vorsorgeprodukte verfügbar, darunter ein staatlich organisiertes Standardprodukt. Ob es sinnvoll ist, auf diese Entwicklungen zu warten oder bestehende Vertragsmöglichkeiten zu nutzen, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen und der persönlichen Situation ab.
Abgesenkter Rentenfaktor: Prüfung kann sich lohnen
Neben Riester-Verträgen sollten künftige Rentner:innen auch ältere Rentenversicherungen überprüfen. Anlass ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus Dezember 2025. Erste Prüfungen der Verbraucherzentrale zeigen, dass einige Versicherer insbesondere bei fondsgebundenen Rentenversicherungen intransparente Klauseln zur Anpassung des Rentenfaktors verwendet haben.
„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen nicht, dass eine Veränderung des Rentenfaktors erhebliche Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe haben kann“, erklärt Finanzexperte Erk Schaarschmidt. Der Faktor legt fest, wie viel Rente aus dem vorhandenen Vertragsguthaben ausgezahlt wird. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale könnte dieser Faktor unzulässigerweise während der Vertragslaufzeit einseitig durch Versicherer abgesenkt worden sein. „Wer in der Vergangenheit eine oder mehrere Mitteilungen über eine Absenkung erhalten hat, sollte den Vertrag prüfen lassen”, so Schaarschmidt.
Für die Beratung sollten Betroffene vollständige Vertragsunterlagen mitbringen:
- Versicherungsschein und sämtliche Nachträge,
- Schreiben des Versicherers zur Absenkung oder Änderung des Rentenfaktors,
- Allgemeine Versicherungsbedingungen.
Kostenfreie Webseminare
Mit der bundesweiten Online-Reihe „Lunch and Learn: Meine Altersvorsorge und die Reform“ geben die Verbraucherzentralen wöchentlich Informationen zur neuen Altersvorsorge. Die Reihe startet am 22. Juli 2026 und läuft zunächst bis Ende Dezember jeden Mittwochmittag um 12:30 Uhr. Sie richtet sich an Verbraucher:innen, die bestehende Verträge einordnen, neue Angebote besser verstehen und für sich richtige und passende Entscheidungen treffen möchten.
Die ersten Termine sind bereits freigeschaltet, weitere Termine werden laufend ergänzt. Hier können sich Verbraucher:innen kostenfrei anmelden.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 17 Uhr)
- oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.