Erfolg vor Gericht: Verbraucherzentrale stärkt Schutz bei Glasfaseranschlussverträgen

Pressemitteilung vom 05. August 2026

Brandenburgisches Oberlandesgericht erklärt Kündigungsklauseln der Open Infra GmbH für unwirksam

Immer wieder erreichten die Verbraucherzentrale Beschwerden über den Anbieter Open Infra – nun hat sie vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht erfolgreich gegen das Unternehmen geklagt. Das Gericht erklärte mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Glasfaseranschlussvertrages für unwirksam. Open Infra darf auf dieser Grundlage keine pauschalen Entgelte mehr verlangen, wenn Kund:innen ihren Vertrag kündigen. 

Gericht stärkt Verbraucherrechte bei Kündigungen  

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat einer Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg stattgegeben. Im Mittelpunkt standen Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher:innen bei einer Kündigung von Glasfaseranschlussverträgen je nach Zeitpunkt pauschale Beträge von bis zu 75 Prozent der Standardgebühr zahlen sollten: So konnte der Anbieter Beträge bis zu fast 1.500 Euro abrechnen. Besonders ärgerlich war die Regelung für Betroffene, die nach Vertragsschluss jahrelang vergeblich auf die Verlegung der Glasfaserkabel warten mussten und deshalb kündigen wollten.

Die Open Infra GmbH hatte pauschale Kündigungsentgelte an den „Beginn der Erdarbeiten“ oder an eine „24-monatige Testphase“ geknüpft. „Dabei blieb jedoch völlig unklar, wann diese Zeitpunkte erreicht sein sollten“, erklärt Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „So hätte unter Umständen ein einziger Spatenstich am Ende meiner Straße schon ausgereicht, um den Beginn der Erdarbeiten zu erklären“, so die Juristin. Verbraucher:innen konnten damit kaum abschätzen, welche der Kostenpauschalen im Fall einer Kündigung auf sie zukommen würden. Das Gericht bestätigte nun die Unwirksamkeit der Klauseln.

Nach dem Urteil: Forderungen im Einzelfall prüfen

Für Verbraucher:innen bedeutet das: Open Infra darf bei Kündigung der hier konkret betroffenen Verträge keine Pauschalen auf Grundlage der nun für unwirksam erklärten Klauseln verlangen. Scherer empfiehlt: „Wer nach einer Kündigung Zahlungsforderungen der Open Infra erhalten hat oder erhält, sollte diese prüfen und sich zum Beispiel von der Verbraucherzentrale beraten lassen.“

Besonders viele Beschwerden aus Brandenburg

Seit mehreren Jahren wenden sich Verbraucher:innen wegen Problemen mit Open Infra an die Verbraucherzentrale. Viele Betroffene berichten von langen Wartezeiten zwischen Vertragsschluss und dem tatsächlichen Glasfaserausbau. Hinzu kommen Schwierigkeiten, wenn sie ihren Vertrag kündigen möchten. Im Jahr 2025 wurden bundesweit mehr als 200 Beschwerden zu dem Unternehmen in den Verbraucherzentralen erfasst – nahezu alle stammten aus Brandenburg.  

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