Wechsel des Energieanbieters: fünf Irrtümer, die teuer werden können
Verbraucherzentrale erklärt, welche Mythen sich halten und was beim Wechsel von Strom- und Gasanbietern wirklich gilt
- Ein Wechsel des Energieanbieters kann sich häufig lohnen.
- Doch rund um die Kündigung und den Anbietervergleich kursieren einige Mythen, die sich hartnäckig halten.
- Daniela Hofmann von der Verbraucherzentrale Brandenburg nennt die fünf Fehlannahmen, die Verbraucher:innen häufig Geld kosten und erklärt, was tatsächlich gilt.
Irrtum: „Beim Tarifvergleich schaue ich am besten auf die Abschläge.“
Daniela Hofmann: Die Höhe der Abschläge ist kein geeigneter Maßstab für einen Tarifvergleich. Abschläge sind lediglich Vorauszahlungen, die ein Anbieter festlegt. Entscheidend sind der Arbeitspreis pro Kilowattstunde und der Grundpreis pro Jahr. Verbraucher:innen sollten deshalb immer die tatsächlichen Preisbestandteile vergleichen und den eigenen Verbrauch berücksichtigen.
Irrtum: „Ich zahle lieber hohe Abschläge, damit ich mit der Abrechnung Geld zurückbekomme.“
Daniela Hofmann: Zu hoch angesetzte Abschläge können zwar zu einem Guthaben bei der Jahresabrechnung führen. Gleichzeitig erhöhen sie aber das Risiko: Bei einer Insolvenz des Anbieters kann das Guthaben verloren sein. Abschläge sollten deshalb immer realistisch sein und sich am individuellen Jahresverbrauch orientieren.
Irrtum: „Habe ich nach einer Preiserhöhung einen neuen Anbieter gewählt, kann dieser sich um die Kündigung kümmern.“
Daniela Hofmann: Das stimmt nicht. Bei einer ordentlichen Kündigung übernimmt der neue Anbieter die Kündigung tatsächlich meist problemlos. Aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Wer nach einer Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will, muss selbst kündigen. Nur so werden Fristen eingehalten und der Vertrag zum Tag der Preisanpassung beendet.
Irrtum: „Wenn mein neuer Anbieter insolvent wird, bekomme ich keinen Strom oder kein Gas mehr.“
Daniela Hofmann: Auch das stimmt nicht. Die Versorgung ist gesichert. Wenn ein Anbieter im Insolvenzfall die Belieferung einstellt, fallen Verbraucher:innen automatisch und ohne Unterbrechung in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Anschließend können sie neue Angebote vergleichen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Irrtum: „Ökostrom ist immer gut für die Umwelt.“
Daniela Hofmann: Nicht jeder Tarif, der als Ökostrom angeboten wird, sorgt automatisch dafür, dass mehr erneuerbare Energie erzeugt wird. Manche Anbieter gleichen die entstandenen Emissionen lediglich über Herkunftsnachweise aus – häufig aus dem Ausland. Dadurch wird nicht zwangsläufig zusätzlicher Ökostrom erzeugt oder der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben. Wer mit seinem Tarif tatsächlich einen Beitrag zur Energiewende leisten möchte, sollte deshalb auf verlässliche Ökostrom-Labels wie das ok-power-Label oder das Grüner-Strom-Label achten. Diese stehen für Tarife, bei denen der Anbieter auch einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leistet.
Viele dieser Irrtümer führen zu unnötigen Kosten oder falschen Entscheidungen. Wer die Preisbestandteile kennt und seine Rechte beim Anbieterwechsel nutzt, kann erheblich sparen und gleichzeitig Risiken vermeiden.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 17 Uhr)
- oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
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