Verpackungssteuer in Potsdam: das gilt ab Oktober

Pressemitteilung vom 25. September 2026

Fünf Fragen und Antworten zur neuen Regelung in der Landeshauptstadt

  • Ab 1. Oktober 2026 gilt in Potsdam die neue Verpackungssteuer.
  • Betroffen sind Einwegverpackungen für den Außer-Haus-Verzehr von Essen und Getränken. 
  • Die Verbraucherzentrale erklärt, was Verbraucher:innen jetzt wissen müssen.

Für welche Verpackungen fällt die Steuer an? 

Die Verpackungssteuer gilt für Einwegverpackungen wie Salatschalen, Burgerboxen, Obstbecher oder Pizzakartons. Auch Alufolie kann darunterfallen. Gemeint sind Verpackungen, die nicht wiederverwendbar sind und nur einmalig oder kurzzeitig genutzt und anschließend typischerweise entsorgt werden.

Für jede dieser To-go-Einwegverpackungen fällt künftig eine Steuer von 50 Cent an, für Einwegbesteck 20 Cent. Die klassische Brötchentüte ist dagegen nicht von der Verpackungssteuer betroffen.

Muss ich die Verpackungssteuer zusätzlich bezahlen? 

Steuerpflichtig sind die Unternehmen, die die Einwegverpackungen ausgeben. Sie können die Kosten selbst tragen, in ihre Preise einrechnen oder an Verbraucher:innen weitergeben.

„Verlangt ein Unternehmen die Verpackungssteuer zusätzlich zum Preis für Speisen oder Getränke, muss es dies auf der Preistafel angeben – so, dass die Information vor dem Kauf gut wahrnehmbar ist“, sagt Annett Reinke, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. 

Kann ich die Steuer mit einem eigenen Mehrwegbehälter vermeiden?

Ja. Wer eigene Mehrweggefäße mitbringt und sich Speisen oder Getränke darin einfüllen lässt, muss dafür keine Verpackungssteuer bezahlen. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter selbst kein Mehrwegsystem anbietet.

Sind auch Produkte aus dem Supermarkt betroffen?

Das hängt davon ab, um welche Produkte es sich konkret handelt. Für Vorratsprodukte wie Fertiggerichte gilt grundsätzlich keine Verpackungssteuer. Anders sieht es bei Lebensmitteln zum unmittelbaren Verzehr aus: Für einen fertigen Salat mit Besteck oder Sushi mit Stäbchen kann die Verpackungssteuer anfallen.

Und was gilt beim Einpacken von Essensresten im Restaurant?

Wer sich die Reste eines Restaurantbesuchs für zu Hause einpacken lässt, muss dafür keine Verpackungssteuer bezahlen. Eine eigene Mehrwegbox kann trotzdem praktisch sein.

Hintergrund

Die Verpackungssteuer soll dazu beitragen, den Müll durch Einwegverpackungen zu verringern und Mehrweg attraktiver zu machen. Damit soll auch der öffentliche Raum sauberer werden. „Die Verbraucherzentrale Brandenburg wird die Preisentwicklung beobachten“, sagt Annett Reinke. 

Weitere Informationen zur Verpackungssteuer bietet die Landeshauptstadt Potsdam.

 

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