Klage gegen Skandia Lebensversicherung AG
Wir gehen gegen die Skandia Lebensversicherung AG vor, weil sie in fondgebundenen Riester-Rentenversicherungsverträgen nach Tarif SRR eine Rentenfaktorklausel nutzt, die Verbraucher:innen nach unserer Ansicht unangemessen benachteiligt.
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- Aktenzeichen: 3 UKl 1/26
- Zuständiges Gericht:
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Brandenburg
- Geht vor gegen:
-
Skandia Lebensversicherung AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Johannes Berkmann und Michael Sattler
Dornhofstraße 36
63263 Neu-Isenburg
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
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Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Standdatum:
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Wir gehen gegen die Skandia Lebensversicherung AG vor, weil sie in fondgebundenen Riester-Rentenversicherungsverträgen nach Tarif SRR eine Rentenfaktorklausel nutzt, die Verbraucher:innen nach unserer Ansicht unangemessen benachteiligt. Die Klausel könnte nach unserer Auffassung zu einer unrechtmäßig verringerten Rentenauszahlung an Betroffene führen.
Es wird ein Unterlassungsantrag bezüglich der nachfolgenden oder einer inhaltsgleichen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit fondgebundenen Riester-Rentenversicherungsverträgen nach Tarif SRR geltend gemacht:
"Wir können Ihren Rentenfaktor bis zum Rentenzahlungsbeginn anpassen, wenn wir feststellen, dass die in Abs. 5.2 benannten Sterbetafeln oder der aktuelle gesetzliche Höchstrechnungszins von den in Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Annahmen abweichen. Die Anpassung dient dazu, das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in angemessener Weise wieder herzustellen. Erfordert die Anpassung eine Herabsetzung des Rentenfaktors, hat dies in der Regel eine Verringerung der ab Rentenbeginn zu zahlenden Rente zur Folge."


