Energieanbieter stellen Belieferung ein: kein Blackout, aber höhere Kosten

Pressemitteilung vom 20. Oktober 2026

Verbraucherzentrale Brandenburg rät: Rechte und Ansprüche prüfen

  • Mehrere Energieanbieter haben angekündigt, laufende Lieferverträge vorzeitig nicht mehr fortführen zu wollen.
  • Verbraucher:innen sollten prüfen, ob die Anbieter bestehende Verträge vorzeitig beenden dürfen, und Alternativangebote genau vergleichen.
  • Wer wegen eines Anbieterwechsels mehr zahlen muss, kann unter Umständen Schadensersatz verlangen. 

Lieferstopps angekündigt

Der Anbieter Grüüün teilte im Oktober mit, sein bundesweites Angebot zum 31. Oktober 2026 einstellen zu müssen. Stromee informierte die Kundschaft, die Energieversorgung künftig möglicherweise nicht mehr gewährleisten zu können und empfiehlt den Wechsel zu einem alternativen Anbieter.

Vertrag endet nicht automatisch

„Allein wirtschaftliche Schwierigkeiten oder die Entscheidung, das Geschäft einzustellen, führen nicht automatisch zum Ende eines laufenden Energieliefervertrags", sagt Daniela Hofmann von der Verbraucherzentrale Brandenburg.  

Sie rät betroffenen Kund:innen genau zu prüfen, ob der Anbieter überhaupt berechtigt ist, einen bestehenden Vertrag vorzeitig zu beenden. „Genauso wie Kundinnen und Kunden kann in der Regel auch das Unternehmen nur zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen“, so die Expertin. Ist der Vertrag nicht beendet, können Betroffene den Versorger auffordern, die weitere Belieferung zu bestätigen. Wer unsicher ist, welche Rechte gelten, kann sich zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.  

Wenn die Belieferung tatsächlich endet: keine Sorge vor Versorgungsausfall

Zeichnet sich ab, dass eine Belieferung tatsächlich eingestellt wird, sollten Verbraucher:innen alternative Angebote vergleichen. Kommt kein neuer Vertrag zustande, droht zwar kein Lieferstopp. Die Preise des dann zuständigen Grundversorgers liegen jedoch häufig über denen vieler Sonderverträge.  

Wechselangebote des bisherigen Versorgers genau prüfen

„In den uns vorliegenden Fällen verbinden die Anbieter die Ankündigung einer möglichen Einstellung der Belieferung mit konkreten Angeboten anderer Energieversorger. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dabei nicht unter Zeitdruck handeln, sondern die Preise, Vertragslaufzeiten und Preisgarantien vergleichen. Nicht jedes vorgeschlagene Alternativangebot ist automatisch günstiger als andere am Markt verfügbare Tarife“, rät Hofmann.

Mögliche Schadensersatzansprüche prüfen

Müssen Verbraucher:innen wegen der vorzeitigen Einstellung der Belieferung zu einem teureren Anbieter wechseln, können unter Umständen Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. „Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn noch eine feste Vertragslaufzeit bestand, der Anbieter kein vertragliches Beendigungsrecht hatte und durch den Anbieterwechsel höhere Energiekosten entstehen“, erklärt die Expertin. Wer aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung höhere Energiekosten tragen muss, sollte mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem bisherigen Anbieter geltend machen und sich bei Bedarf beraten lassen.
 

Individuelle Beratung  

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

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