Einkaufen mit Plan
Verbraucherzentrale Brandenburg gibt Tipps für den Shopping-Ausflug nach Berlin und den Start ins Weihnachtsgeschäft
- Am Reformationstag bleiben die Geschäfte in Brandenburg geschlossen. Zahlreiche Menschen planen einen Einkaufbummel in der Hauptstadt.
- Wer jetzt schon Weihnachtsgeschenke kaufen möchte, sollte Rückgabemöglichkeiten prüfen.
Rückgabe und Umtausch vorher prüfen
Viele Kund:innen gehen davon aus, dass sie gekaufte Waren problemlos umtauschen können. „Im stationären Handel gibt es kein generelles gesetzliches Umtauschrecht. Ob Artikel zurückgenommen werden, entscheidet das jeweilige Geschäft“, sagt Dunja Neukamp, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Bedingungen vor dem Kauf zu erfragen.
Nicht jedes Sonderangebot ist ein Schnäppchen
Gerade mit Blick auf Black Friday und Weihnachten werben bereits jetzt Geschäfte mit Rabatten und Sonderaktionen. Verbraucher:innen sollten sich jedoch nicht von Zeitdruck oder auffälligen Preisnachlässen zu spontanen Käufen verleiten lassen. Ein Preisvergleich kann helfen, echte Schnäppchen zu erkennen.
Gutscheine sorgfältig auswählen
Gutscheine zählen zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. Vor dem Kauf sollte man auf mögliche Einschränkungen und Gültigkeitsfristen achten. „Wenn keine Einlöse-Frist draufsteht, sind Gutscheine allgemein bis Ende des dritten Kalenderjahrs nach dem Kauf gültig“, sagt die Expertin. Händler:innen dürfen die Einlösung auch befristen, allerdings nicht zu knapp. Wissenwertes rund um Gutscheine hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt.
Sollte es doch Probleme bei Reklamation oder Umtausch geben, hilft die
Verbraucherzentrale weiter.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 17 Uhr)
- oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.