Flug verspätet, gestrichen, umgebucht oder Probleme mit dem Gepäck: Was Sie vor Ort oder Im Nachhinein tun können und wie die Rechtslage ist, wenn Probleme auftreten.
Die Verbraucherzentralen sind der Ansicht, dass Fluggäste bei Flugärger kostengünstig und ohne viele Hindernisse zu ihrem Recht kommen sollten. Die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW ist ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen
Hatten Sie in den letzten Monaten nach großen Verspätungen oder Ausfällen bei einem Ihrer Flüge Probleme, ihre Rechte bei der Fluggesellschaft geltend zu machen? Schildern Sie uns Ihren Fall!
Besteht für ein Urlaubsziel eine Reisewarnung oder ist nicht sicher, ob ein individuell gebuchter Flug überhaupt durchgeführt werden kann, fragen sich Verbraucher mitunter, ob es sinnvoll ist, die Buchung zu "stornieren".
Verpassen Passagiere aufgrund von Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen ihren Flug, haben sie unter Umständen Anspruch auf die Erstattung dadurch entstehender Kosten.
Entschädigung, Unterkunft, Verpflegung oder Schadenersatz? Was Sie tun können und wie die Rechtslage ist, wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund einer (geringeren) Verspätung verpasst haben, aber dadurch mindestens drei Stunden Später an Ihrem Endziel ankommen.
Entschädigung, Unterkunft, Verpflegung oder Schadenersatz? Was Sie tun können und wie die Rechtslage ist, wenn Ihnen die Beförderung wegen Überbuchung verweigert wird.
Entschädigung, Unterkunft, Verpflegung oder Schadenersatz? Was Sie tun können und wie die Rechtslage ist, wenn Sie zu anderen als den gebuchten Zeiten fliegen sollen.
Im Falle eines Streiks von Piloten oder des Kabinenpersonals haben betroffene Passagiere bei einer Flugannullierung unter anderem ein Recht auf Ersatzflüge und gegebenenfalls Ausgleichsleistungen. Die Verbraucherzentralen erklären Ihnen, worauf es ankommt.
Wenn Sie eine Flugreise über ein Online-Portal wie Opodo, Swoodoo, fluege.de oder Kiwi.com gebucht haben, ist die Airline Ihr Vertragspartner – oder sogar mehrere Fluglinien. Und an die sollten Sie sich auch wenden, wenn Sie Ansprüche wegen Flugärgers geltend machen wollen.
Die Invia Flights Germany verlangt auf Portalen wie fluege.de und flug.de eine unzulässige „ServiceFee“. Melden Sie uns Ihren Fall, damit wir eine Sammelklage einreichen und die Gebühr für Sie zurückfordern können!
Streikendes Hotelpersonal, Baustellenlärm, verdorbenes Essen, fehlende Kinderbetreuung oder nicht nutzbare Sportanlagen: Die Liste der Mängel während einer Pauschalreise ist lang. Doch Sie müssen dies nicht hinnehmen. Oft haben Sie Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung des Reisepreises.
Ob Sie wegen Überbuchung zurückbleiben oder die Gesellschaft den Flug komplett streicht: Bei Flugärger winkt Ihnen als Ausgleich Bargeld – zwischen 125 bis 600 Euro. Bei längerem Aufenthalt am Flughafen oder am Reiseziel müssen sich die Fluggesellschaften unentgeltlich um Ihr Wohl kümmern.
Was besagt die Fluggastrechteverordnung und welche Ansprüche habe ich bei Flugärger? Die Verbraucherzentralen beantworten Ihre Fragen und informieren über Rechte beim Fliegen.
Beratungsangebote der Verbraucherzentralen zum Reiserecht
In zahlreichen Verbraucherzentralen der Länder wird eine Reiserechtsberatung angeboten. Wählen Sie Ihr Bundesland für nähere Informationen und Kontaktdaten!