Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Wärmepumpe – Worauf sollten Sie achten?" am 19. Mai um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Verbraucherzentrale gewinnt gegen The Walt Disney Company

Pressemitteilung vom
Gericht verbietet überraschende Preissteigerung von Abos

Der Anbieter der Streamingplattform Disney+ behält sich in seinen Nutzungsbedingungen vor, seine Preise einseitig und ohne jede Einschränkung zu Lasten der Kund:innen zu erhöhen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) sieht darin einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen und ging vor Gericht gegen The Walt Disney Company (Benelux) B.V. vor. Außergerichtlich ließ sich der Anbieter nicht zum Einlenken bewegen. Nun ist ein Anerkenntnisurteil ergangen, das das Unternehmen verpflichtet, die unzulässige Klausel nicht mehr zu verwenden.

Off

Fast 30 Prozent mehr sollte ein Verbraucher aus Cottbus für sein Jahres-Abonnement des Streamingdienstes Disney+ plötzlich bezahlen. Auf seinen Hinweis prüfte die VZB die entsprechenden Nutzungsbedingungen des Anbieters. Dieser behielt sich tatsächlich vor, die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abozeitraums zu ändern. Dies würde den Nutzer:innen 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Von welchen Faktoren die Änderungen der Preise abhängig sein könnten, sagte der Anbieter nicht. 

„Bei der angegriffenen Vertragsgestaltung konnten Verbraucher:innen eventuelle Preiserhöhungen zum Zeitpunkt ihres Vertragsschlusses überhaupt nicht abschätzen“, erklärt Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB. Zwar wurde den Kund:innen eingeräumt, die Preisänderung zurückzuweisen, unklar blieb aber nach den Nutzungsbedingungen, welche Folge eine solche Zurückweisung konkret nach sich ziehen würde.

Das Landgericht Potsdam hat nun entsprechend dem Antrag der VZB entschieden, dass diese Klausel zur einseitigen Preisanpassung nicht zulässig ist. Vorausgegangen war dem Urteil ein Anerkenntnis des beklagten Unternehmens. „Es hat unsere Forderung akzeptiert – allerdings erst, nachdem das Gerichtsverfahren schon ein Jahr andauerte“, so Scherer.

Der Anbieter hat nun bis Ende August Zeit, die Klausel in seinen AGB zu ändern.

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

 

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.
Ein Paar prüft die Rechung

Чорний список: несправжні листи про стягнення заборгованості

Споживачі регулярно отримують несправжні листи про стягнення заборгованості. Центр захисту прав споживачів федеральної землі Бранденбург надає у відкритий доступ номери банківських рахунків, на які Ви у жодному разі не маєте переказувати гроші.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.