310 statt 70 Euro: Vorsicht vor Kostenfallen bei Reisegenehmigungen

Pressemitteilung vom 13. Oktober 2026

Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern: Reisegenehmigungen bei zuständigen Behörden beantragen

  • Wer vor den Herbstferien noch eine Reisegenehmigung braucht, sollte sich vor unseriösen Anbietern in Acht nehmen: Einige verlangen ein Vielfaches der offiziellen Gebühren.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, welche Warnsignale auf unseriöse Angebote hinweisen können und wo die offiziellen Dokumente erhältlich sind.
  • Eine Verbraucherin aus Brandenburg zahlte für drei Reisegenehmigungen nach Großbritannien rund 310 Euro – statt etwa 70 Euro bei direkter Beantragung.

Verwechslung führt zu hohen Kosten
Für ihren Urlaub in Großbritannien wollte eine Verbraucherin aus Brandenburg für sich und zwei Familienangehörige die erforderlichen Reisegenehmigungen beantragen. Statt die offiziellen Gebühren von aktuell insgesamt rund 70 Euro für drei Personen zu bezahlen, gelangte sie jedoch auf die Website eines Dienstleisters – und zahlte am Ende umgerechnet rund 310 Euro.

ETA für Großbritannien: nur rund 23 Euro
Seit April 2025 benötigen Reisende aus Deutschland für die Einreise nach Großbritannien eine ETA (Electronic Travel Authorisation), wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder ein Visum vorliegt. Wer das Dokument beantragen möchte, sollte die offizielle „UK ETA“-App oder die offizielle Webseite der britischen Regierung nutzen. Die Gebühr liegt derzeit bei umgerechnet rund 23 Euro. Problematisch: Wer über Suchmaschinen nach „ETA Großbritannien beantragen“ sucht, gerät häufig an kostenpflichtige Seiten privater Anbieter. Diese sehen seriös aus, werben mit einer angeblich einfachen oder besonders schnellen Antragstellung und verlangen teilweise ein Vielfaches der offiziellen Gebühr. Im schlimmsten Fall haben Betroffene das Geld bezahlt und dennoch keine gültigen Einreisepapiere.

Auch bei ESTA für USA lauern Kostenfallen
Für die Einreise in die USA müssen Reisende ebenfalls eine elektronische Genehmigung (ESTA – Electronic System for Travel Authorization) beantragen. Zuständig ist die offizielle Regierungsseite. Die Gebühr liegt aktuell bei rund 36 Euro. Auch hier erscheinen in Suchmaschinen regelmäßig private Anbieter.

Warnsignale: unseriöse Angebote erkennen
Die Seiten privater Anbieter können den offiziellen zum Verwechseln ähnlich sehen. Typische Warnsignale sind: deutlich höhere Preise, versteckte oder erst spät angezeigte Kosten, zusätzliche Gebühren und Begriffe wie „Express-Service“ oder „Premium-Bearbeitung“.

Für die ESTA gilt: Die Adressen der offiziellen Regierungswebseiten in den USA enden mit „.gov“. Webseiten mit den Endungen „.com“, „.org“ oder „.net“ sind keine offiziellen Behördenportale.

Bereits bezahlt? Schnell handeln
Wer auf eine kostenpflichtige unseriöse Seite hereingefallen ist, sollte umgehend eine Rückerstattung verlangen und sämtliche Unterlagen, E-Mails sowie Screenshots sichern. Zudem empfiehlt die Verbraucherzentrale, die eigene Bank oder den Kreditkartenanbieter zu kontaktieren. In einigen Fällen sind Rückbuchungen möglich. 

Individuelle Beratung  
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
•    Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
•    Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 17 Uhr)  
•    oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung

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