Freie Fahrt mit dem E-Scooter – aber ohne Risiko
Verbraucherzentrale informiert über wichtige Kaufkriterien
- Nicht jedes Modell von E-Scootern, das online angeboten wird, darf auch auf deutschen Straßen fahren.
- E-Scooter dürfen nur dann am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Ohne diese gibt es auch keinen Versicherungsschutz.
- Orientierung bieten das Typenschild am Fahrzeug und eine Liste des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Ohne Allgemeine Betriebserlaubnis bleibt der E-Scooter stehen
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag des Herstellers für den jeweiligen Fahrzeugtyp. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreitet. Um die Allgemeine Betriebserlaubnis muss sich der Hersteller kümmern. Fehlt sie, können Verbraucher:innen dies meist nicht selbst nachholen.
Besonders bei günstigen Importmodellen ohne Ansprechpartner in der Europäischen Union bleibt eine Nachfrage beim Hersteller oft erfolglos. Zwar kann in Einzelfällen eine Einzelgenehmigung nach technischer Prüfung in Betracht kommen. Diese ist jedoch mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden.
Ohne Allgemeine Betriebserlaubnis keine Versicherungsplakette
Hinzu kommt, dass die Nutzung eines Scooters auf öffentlichen Straßen nur dann erlaubt ist, wenn Fahrzeughalter:innen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine Versicherungsplakette, die am E-Scooter zu befestigen ist. Diese Versicherungsplakette gibt es beim Versicherungsunternehmen – aber nur, wenn eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und eine ABE vorliegen.
Günstige Modelle aus dem Ausland oder dem Internet haben meistens keinen ABE-Nachweis und lassen sich damit auch nicht versichern.
Allein für die fehlende ABE droht ein Bußgeld von 70 Euro und die Untersagung der Weiterfahrt. Doch wer einen E-Scooter ohne gültige Betriebserlaubnis fährt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Das Fahrzeug wird zudem meist von der Polizei beschlagnahmt. Fehlt das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen, kommt der Straftatbestand des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung hinzu. Hier drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sowie Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. Ohne ABE und ohne Haftpflichtversicherung dürfen Scooter legal nur auf eingefriedeten Privatgrundstücken gefahren werden.
Auf das Typenschild achten
Ob ein E-Scooter für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, lässt sich unter anderem am Typenschild erkennen. Es weist darauf hin, dass für das Fahrzeugmodell eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt und die Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfüllt sind. Fehlt das Typenschild, sollten Verbraucher:innen vom Kauf Abstand nehmen. Sie sollten vor dem Kauf nicht nur auf Preis und Reichweite, sondern vor allem auf die Straßenzulassung achten.
Zusätzliche Orientierung bietet eine vom Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichte Liste der für Elektrokleinstfahrzeuge erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse. Verbraucher:innen können dort prüfen, ob für ein bestimmtes Modell bereits eine ABE vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.