Neue Förderregeln für den Heizungstausch

Pressemitteilung vom 04. August 2026

Verbraucherzentrale: Wechsel zu erneuerbaren Energien bleibt trotz weiter sinkender Förderung attraktiv

Seit dem 21. Juli gelten neue Förderbedingungen für den Heizungstausch. Auch wenn die Förderung für viele Haushalte rund 3.600 Euro niedriger ausfällt und die Zuschüsse künftig weiter sinken, empfiehlt die Verbraucherzentrale Brandenburg beim Heizungstausch weiterhin den Umstieg auf erneuerbare Energien. 

Förderung nimmt ab, Vorteile überwiegen

„Die Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bleibt trotz der Änderungen attraktiv. Wer eine alte Heizung besitzt oder einen Heizungstausch plant, sollte sich jetzt über die neuen Bedingungen informieren. Denn die Förderung wird in den kommenden Jahren weiter sinken. Ein früher Umstieg auf erneuerbare Energien kann sich daher besonders lohnen“, sagt Joshua Jahn, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg

Fossile Energieträger werden langfristig immer teurer. Gründe dafür sind unter anderem die CO₂-Bepreisung sowie steigende Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe. Hinzu kommt, dass sich die Kosten für den Betrieb der Gasnetze künftig auf immer weniger Anschlussnehmer verteilen. Dadurch steigen die Netzentgelte, und Gasnetzbetreiber werden ihre Netze voraussichtlich schrittweise stilllegen. Auch geopolitische Krisen können jederzeit zu erheblichen Preisschwankungen bei fossilen Energieträgern führen.  

Das ändert sich bei der Förderung

Mit den neuen Förderregeln wurden die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch von 30.000 auf 28.000 Euro gesenkt. Auf diesen Betrag bleibt die Grundförderung von 30 Prozent bestehen. Der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus wurde jedoch von bislang 20 auf 16 Prozent reduziert und sinkt künftig alle sechs Monate um weitere vier Prozentpunkte. Gleichzeitig wird die Förderung stärker sozial ausgerichtet. Es gibt einen noch differenzierteren Einkommensbonus für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die dadurch nun bis zu 80 Prozent Förderung erhalten können.  

„Die Erfahrungen aus unserer Beratung zeigen, dass die meisten Menschen bislang eine Förderung von 55 Prozent erhalten haben. Künftig sind es nur noch 46 Prozent, außerdem wurden die maximal förderfähigen Kosten gesenkt“, sagt Jahn. „Dadurch verringert sich die Förderung für die meisten Haushalte um etwa 3.600 Euro.“

Weitere Änderungen ab 2027 geplant

Mit den Anpassungen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die staatlichen Ausgaben zu reduzieren und zugleich europäische Hersteller stärker zu fördern. So soll die Grundförderung ab dem ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent sinken. Für Wärmepumpen aus EU-Produktion ist im Gegenzug ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent vorgesehen. Damit wäre insgesamt weiterhin eine Grundförderung von mindestens 30 Prozent möglich.  

„Die Förderung und die gesetzlichen Regelungen zum Heizungstausch sind mit den aktuellen Änderungen noch komplexer geworden. Für Verbraucher:innen ist es deshalb wichtiger denn je, sich unabhängig beraten zu lassen, um die passende Heiztechnik zu finden und die verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen“, so Jahn.

Unabhängige Beratung

Alle Fragen zum Thema Energiesparen und zum Heizungstausch beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Interessierte vereinbaren online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder telefonisch unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin. Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772 

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