Verantwortungsdiffusion: Verbraucherzentrale fordert abgestimmtes Vorgehen gegen Fakeshops
Innenministerkonferenz soll Zuständigkeiten klären
Die Verbraucherzentrale fordert die Teilnehmenden der vom 17. bis 19. Juni stattfindenden Innenministerkonferenz auf, die Bekämpfung von Internet-Fakeshops endlich bundeseinheitlich zu regeln. Antworten auf parlamentarische Anfragen in mehreren Bundesländern offenbaren unklare Zuständigkeiten. Die Unmöglichkeit eines wirksamen Vorgehens gegen betrügerische Online-Angebote sowie man-gelnde Rechtsstaatlichkeit im Internet sei Bürger:innen nicht zu vermitteln, so Christian A. Rumpke, Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Fakeshops als Massenphänomen: Chance der Innenministerkonferenz nutzen
Mehr als zwölf Millionen Mal haben Verbraucher:innen das Online-Angebot Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale bereits genutzt. Jeden Monat entdeckt die Seite rund 1.800 neue betrügerische Onlineshops. Die Zahlen verdeutlichen das Ausmaß eines Problems, das sich insgesamt nur erahnen lässt. Fakeshops verursachen erhebliche Schäden und stellen den Rechtsstaat vor große Herausforderungen. Verbraucherzentralen plädieren nun dafür, die Mitte Juni stattfindende Innenministerkonferenz zu nutzen, um Zuständigkeiten beim staatlichen Vorgehen gegen Fakeshops zu klären. Die Antworten auf parlamentarische Anfragen aus mehreren Bundesländern zeigen ein uneinheitliches Vorgehen von Landespolizeien.
Unklare Zuständigkeiten und fehlende Handlungsbefugnisse erschweren wirksame Verfolgung
„Die polizeilichen Zuständigkeiten beim Vorgehen gegen Fakeshops sind nicht eindeutig geklärt“, sagt Christian A. Rumpke, Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dies zeigen Antworten auf Kleine Anfragen in mehreren Landtagen. So gab beispiels-weise Brandenburg an, die brandenburgische Polizei sei nur mit Zustimmung der hessischen berechtigt, Maßnahmen zu verfügen, die zu einer Abschaltung der .de-Adresse eines Shops führten. Diese Ansicht stützt auch das Verwaltungsgericht Potsdam in einem kürzlich ergangenen Beschluss. In Hessen hieß es dagegen, die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen örtlichen beziehungsweise erstbefassten Polizeibehörde.
„Der bestehende Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Die Innenministerkonferenz muss Lösungen auf den Weg bringen, damit die Polizeibehörden der Länder wissen, wer handeln muss und wirksam gegen Fakeshops vorgehen können“, so Rumpke.
Vertrauen in .de-Domains schaffen
Auch eine strengere Prüfung bei der Registrierung von .de-Domains könnte dazu beitra-gen, dass Fakeshops gar nicht erst in großer Zahl auf den Markt gelangen. Denn die Vielzahl an betrügerischen Angeboten – besonders perfide, wenn diese unter .de-Domains die Sicherheit von „Made in Germany“ suggerieren – verursacht erhebliche wirtschaftliche und soziale Schäden sowie einen zunehmenden Vertrauensverlust bei Verbraucher:innen.
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