Klage gegen Fitness First Germany GmbH

Wir gehen gegen die Fitness First Germany GmbH wegen einer aus unserer Sicht unzulässigen Preiserhöhung vor.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
2-06 O 355/26
Zuständiges Gericht:
Landgericht Frankfurt am Main
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Brandenburg
Geht vor gegen:

Fitness First Germany GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer
Hanauer Landstraße 148a
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Wir fordern die Fitness First Germany GmbH auf, es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern, die einen Vertrag über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio abgeschlossen haben, die Zustimmung zu einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages dadurch herbeizuführen, dass den Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt wird, der Mitgliedsbeitrag erhöhe sich ab einem bestimmten Zeitpunkt um einen bestimmten Betrag, und zugleich darauf hingewiesen wird, zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Konditionen sei eine Rückmeldung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich, wobei hierfür eine Schaltfläche eingebunden wird, wenn dies geschieht wie in Anlage K 1 wiedergegeben.

Weiter fordern wir dazu auf, es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern in Bezug auf Verträge über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Regelung – soweit nicht in Klammern gesetzt – zu verwenden sowie sich auf diese Regelung bei der Abwicklung bestehender Verträge zu berufen:

„([…] passen wir deinen Mitgliedsbeitrag moderat an.) Ab dem 15.Mai 2026 erhöht sich dieser um 4,00 € pro Monat. […] Wenn du jedoch zu den alten Konditionen weiter trainieren (& auf deinen neuen Benefits verzichten) möchtest, kannst du uns bis zum 14.05.2026 eine Rückmeldung geben. AKTUELLE KONDITIONEN BEHALTEN (Beschriftung einer unmittelbar darunter eingebundenen interaktiven Schaltfläche)“.