Hilfe im Förderdschungel. Energieeffizient bauen oder sanieren" am 9. Januar um 15.00 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen

Vor dem Abschluss: Telefon-Anbieter müssen Vertragsdetails bereitstellen

Stand:
Seit Dezember 2021 müssen Ihnen Telekommunikationsanbieter vor Abschluss eines Vertrages eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsdetails bereitzustellen. Dadurch sollen Sie als Verbraucher:in vor untergeschobenen Verträgen geschützt werden.
Frau sitzt frustriert vor ihrem Laptop

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ihr Telekommunikationsanbieter muss Ihnen vor Vertragsschluss eine klare und leicht lesbare Zusammenfassung der Vertragsbedingungen geben.
  • Die Vertragszusammenfassung muss genau festgelegte Angaben zum Vertrag beinhalten, die auf einen Blick erkennbar und für Sie verständlich sind.
  • Sie müssen ausreichend Zeit haben, um die Vertragszusammenfassung lesen und das Angebot vergleichen zu können.
  • Telefonisch abgeschlossene Verträge sind bis zu Ihrer Genehmigung der Vertragszusammenfassung schwebend unwirksam. Dadurch sollen untergeschobene Verträge verhindert werden.
On

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch in leichter Sprache.
Klicken Sie dafür diesen Link an: Text in leichter Sprache


Warum ist die Vertragszusammenfassung bei Vertragsabschlüssen so wichtig?

Die Vertragszusammenfassung  ist ein wesentlicher Bestandteil eines Vertragsabschlusses. Sie soll Verbraucher:innen besser vor untergeschobenen Verträgen schützen. Zudem soll es Ihnen die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Telekommunikations-Produkt erleichtern.

Die Vertragszusammenfassung bedeutet, dass Ihr Telekommunikationsanbieter Ihnen eine klare und leicht lesbare Zusammenfassung Ihrer Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen muss. Und zwar, bevor Sie den Vertrag abschließen. Konkret heißt das:

  1. Bei Vertragsverhandlungen im Shop muss Ihnen die Vertragszusammenfassung, bevor Sie Ihre Vertragserklärung abgeben, als Dokument ausgehändigt werden.
  2. Bei einer Bestellung über das Internet muss Ihnen die Vertragszusammenfassung vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung als herunterladbares Dokument zur Verfügung gestellt werden.
  3. Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen.

Die Vertragszusammenfassung soll Verbraucher:innen besser vor untergeschobenen Verträgen schützen. Zudem soll es Ihnen die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Telekommunikations-Produkt erleichtern.

Die Vertragszusammenfassung bedeutet, dass Ihr Telekommunikationsanbieter Ihnen eine klare und leicht lesbare Zusammenfassung Ihrer Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen muss. Und zwar, bevor Sie den Vertrag abschließen.

Welche Informationen müssen in der Vertragszusammenfassung stehen?

Das Telekommunikationsgesetz gibt vor, dass Sie in der Vertragszusammenfassung mindestens folgende Informationen erkennen können müssen:

  • Name, Anschrift und Kontaktangaben des Anbieters sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden
  •  wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste
    • Hauptmerkmale des Kommunikationsdienstes
    • Art der zur Verfügung gestellten Geräte
    • Angabe der Menge bzw. des Volumens pro Abrechnungszeitraum (Freiminuten oder Datenvolumen)
    • Angabe der Zahl der im Dienst enthaltenen Anrufe in Minuten
    • Anzahl der Nachrichten und enthaltenen Datendienste
    • Angabe Fair-Use-Regelung bei Roaming
  • Preise für die Aktivierung der Telekommunikationsdienste und alle wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Entgelte pro Abrechnungszeitraum, wenn die Dienste gegen direkte Geldzahlung erbracht werden
  • Gerätepreis
  • Etwaige Preisnachlässe
  • Laufzeit des Vertrages 
  • Bedingungen für Verlängerung und Kündigung des Vertrages
  • Ob und wie Menschen mit Behinderung das Gerät und die Dienstleistung nutzen können
  • Geschwindigkeiten des Internetdienstes
    • Angabe der minimalen, normalerweise zur Verfügung stehenden und maximalen Geschwindigkeit bei Festnetzinternetzugängen
    • Angabe der geschätzten maximalen Geschwindigkeit bei Mobilfunkinternetzugängen
    • Zusammenfassung der Rechtsbehelfe, die dem Verbraucher im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit zustehen 
  • Sonstige Angaben wie Informationen zum Anbieterwechsel oder Umgang mit personenbezogenen Daten


Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen ihren Kund:innen diese Informationen rechtzeitig und frühestmöglich vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellen.

Was gilt für die Vertragszusammenfassung bei Kombi-Produkten?

Bei sogenannten Bündelprodukten, also wenn Sie mehrere Leistungen zusammen buchen, wie etwa Internet und TV, müssen in der Vertragszusammenfassung alle Produkte genannt sein. Das können zum Beispiel Festnetz-Sprachtelefonie UND Festnetz-Internetzugang UND TV sein.

In der Vertragszusammenfassung finden Sie also zum Beispiel die Information, dass Ihnen neben einer Festnetz-Sprachtelefonie über VoIP auch ein mobiler Internetzugang und ein TV-Dienst zur Verfügung gestellt werden.

Prüfen Sie die Vertragsdetails prüfen und vergleichen Sie Tarife

Verbraucher:innen sollen ausreichend Zeit haben, um die Vertragsinhalte in Ruhe zur Kenntnis nehmen zu können.

Vergleichen Sie mit dem, was Sie möchten und mit dem Anbieter zuvor besprochen haben. Dazu gehören auch die persönlichen Rabatte, die Ihnen zugesichert wurden. Schauen Sie auch in andere Angebote von Anbietern. Sorgfältiges Prüfen kann sich lohnen.

Sie müssen den Vertrag nicht sofort nach der Aushändigung der Vertragszusammenfassung abschließen. Der Anbieter ist eine gewisse Zeit an den Inhalt gebunden. Wie lange der Anbieter daran gebunden ist, hängt jedoch von den individuellen Umständen ab. Werden etwa am Blackfriday besondere Tarife angeboten, gilt das Angebot nur für diesen Tag. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Ihnen den Vertrag auch zwei Wochen später anzubieten. Fragen Sie direkt nach, wie lange der Anbieter an die Angebote und die Vertragszusammenfassung gebunden ist.

Was gilt für die Vertragszusammenfassung am Telefon?

Verkaufsgespräche können nach wie vor am Telefon stattfinden. Aber am Telefon gilt: Kein wirksamer Vertragsschluss ohne Genehmigung der Vertragszusammenfassung. Schauen Sie sich Ihre Vertragsinhalte in Ruhe an, bevor es zu einem endgültigen Vertragsschluss kommt.

Ein wirksamer Vertragsschluss wäre etwa dann denkbar, wenn Kund:innen am Telefon eine E-Mail-Adresse angeben, an die noch während des Telefonats die schriftliche Vertragszusammenfassung übermittelt wird. Erst wenn Sie die Vertragszusammenfassung beispielsweise per E-Mail genehmigen, kommt der Vertrag wirksam zustande.

Wichtig: Lassen Sie sich Zeit! Lesen Sie sich in Ruhe nach dem Telefonat die Vertragszusammenfassung durch. Lesen Sie die Zusammenfassung keinesfalls während des Verkaufsgesprächs am Telefon.

Was gilt für die Vertragszusammenfassung im Internet?

Wollen Sie online einen Vertrag abschließen, kann Ihnen die Vertragszusammenfassung auch als PDF-Dokument zum Download, allerdings (spätestens) vor der verbindlichen Bestellerklärung, bereitgestellt werden.

Dadurch haben Sie jederzeit die Möglichkeit, vor Abgabe eines rechtswirksamen Angebots den Bestellprozess abzubrechen.

Was gilt für die Vertragszusammenfassung im Anbieter-Shop?

Der Telefonanbieter kann bei der persönlichen Beratung im Shop entscheiden, in welcher Form er Ihnen die Vertragszusammenfassung bereitstellt. Es muss jedoch allen Kund:innen möglich sein, die Vertragszusammenfassung in Papierform anzufordern. Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, kann die Zusammenfassung auch elektronisch versendet werden.

Die Bereitstellung muss vor Abgabe der Vertragserklärung erfolgen. Hintergrund ist, dass Sie bei einer im Shop abgegebenen Vertragserklärung kein Widerrufsrecht haben.

Nehmen Sie sich die Zeit, die Vertragszusammenfassung zu lesen. Sie sollen Ihre Vertragserklärung deshalb in Kenntnis aller relevanten Vertragsdetails abgeben und die Möglichkeit haben, das Angebot mit Angeboten anderer Anbieter vergleichen zu können.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
ratloses Ehepaar

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.