Bis zu 3.000 Euro für Reparatur-Initiativen: Anträge bis 31. Oktober möglich
Reparaturcafés und andere ehrenamtliche Reparatur-Initiativen können eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die Frist endet am 31. Oktober.

Das Wichtigste in Kürze:
- Ehrenamtliche Reparatur-Initiativen erhalten einmalig bis zu 3.000 Euro, zum Beispiel für Werkzeug, Material, Räume oder Fortbildungen.
- Erstmals können auch lose organisierte Gruppen ohne eingetragenen Verein einen Antrag stellen.
- Anträge sind bis zum 31. Oktober 2026 online möglich. Wer schon in der ersten Runde Geld erhalten hat, ist ausgeschlossen.
Kaputter Toaster, wackelnder Stuhl, Loch in der Jacke: In Repaircafés bringen Ehrenamtliche solche Dinge gemeinsam mit den Besitzer:innen wieder in Gang. Was repariert ist, landet nicht im Müll. Das spart Geld und schont die Umwelt.
Das Bundesumweltministerium unterstützt die Initiativen mit dem Programm "Reparieren statt Wegwerfen“, damit sie ihre Arbeit fortsetzen und ausbauen können. Bis zum 31. Oktober 2026 können Reparatur-Initiativen bis zu 3.000 Euro Fördergeld beantragen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind bestehende, aktive Reparatur-Initiativen, die ehrenamtlich und gemeinnützig arbeiten. Auch Gruppen, die nicht als eingetragener Verein organisiert sind, können die Förderung beantragen.
Außerdem dürfen Trägervereine, Untergliederungen von Vereinen, Studierendenwerke und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Stiftungen einen Antrag stellen, solange sie keine gewerblichen Reparaturen anbieten.
Voraussetzung ist, dass die Initiative regelmäßig öffentlich zugängliche Reparaturveranstaltungen anbietet. Initiativen, die bereits in der ersten Förderrunde Geld erhalten haben, können diesmal keinen Antrag stellen.
Was wird gefördert?
Die Initiativen können das Geld unter anderem für Werkzeuge, Ausstattung und Material einsetzen, für Raum- und Betriebskosten, für Öffentlichkeitsarbeit sowie für Fortbildungen und Vernetzung.
Der Zuschuss beträgt bis zu 3.000 Euro, er wird einmalig gezahlt.
Welche Nachweise sind nötig?
- Lose organisierte Gruppen brauchen entweder eine Profilseite auf reparatur-initiativen.de oder einen Nachweis ihrer Haftpflichtversicherung.
- Vereine legen einen Freistellungsbescheid vor, der nicht älter als vier Jahre ist, institutionelle Träger einen Trägernachweis.
- Alle Initiativen müssen zudem belegen, dass sie öffentliche Reparaturveranstaltungen durchführen.
- Die Unterlagen laden Sie digital im Antragsportal hoch.








