Fake-Wohnungen im Internet: So erkennen Sie falsche Immobilienanzeigen
Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, kommt an den einschlägigen Immobilienportalen kaum vorbei. Das nutzen auch Kriminelle aus, um mit gefälschten Anzeigen Kasse zu machen. Die Verbraucherzentralen zeigen, welche Betrugsmaschen häufig vorkommen und wie Sie sich schützen können.

Das Wichtigste in Kürze:
- Mit gefälschten Immobilienanzeigen in beliebten Portalen oder Phishing Mails wollen Kriminelle an Ihr Geld oder Ihre Daten.
- Verlockend klingende Traumimmobilien zu vergleichsweise günstigen Preisen sind ein Indiz für Fake-Anzeigen.
- Checken Sie Bilder und Texte der Anzeige per umgekehrter Bildersuche sowie die Kontaktdaten im Internet. Oder rufen Sie unter der angegebenen Nummer an.
- Gehen Sie bei der Wohnungssuche unter keinen Umständen in Vorkasse: Bezahlen Sie niemals für eine Wohnung, die Sie noch nicht gesehen haben.
Wie werden Wohnungssuchende getäuscht?
Eine frisch renovierte 4-Zimmer-Wohnung in Top-Lage, inklusive Parkplatz, für unter 600 Euro. Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Ist es in den meisten Fällen leider auch. Hinter der vermeintlichen Traumimmobilie zum Schnäppchenpreis stecken häufig Betrüger. In der Regel haben es die Täter auf private Daten oder Geldüberweisungen der Wohnungssuchenden abgesehen und versuchen, für nicht existierende Scheinwohnungen zu kassieren. Die Betrugsmaschen werden immer raffinierter und vielfältiger:
Der Trick mit der Vorkasse
Ein weit verbreitetes Szenario: Der angebliche Eigentümer kontaktiert die Wohnungssuchenden und teilt mit, dass er im Ausland ist und nicht zur Besichtigung kommen kann. Er bietet an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben. Als Kaution hierfür sollen Sie vorab Geld überweisen. Sobald die Überweisung erfolgt ist, bekommen Sie aber weder einen passenden Wohnungsschlüssel noch eine Antwort vom angeblichen Vermieter.
Nachnahmegebühr
Selbst wenn der Eigentümer Ihnen zuerst den Wohnungsschlüssel zusendet, sollten Sie kein Geld überweisen, ehe Sie die Wohnung nicht zumindest besichtigt haben. Wenn der Schlüssel per Nachnahme gesendet wird, bleiben Sie zumindest auf der Nachnahmegebühr sitzen. Außerdem ist nicht gesagt, dass der Schlüssel überhaupt ins Türschloss passt. Falls es die beworbene Immobilie überhaupt gibt.
Betrug mit Vorkaution
In einigen Fällen wird Ihnen eine Immobilie auch direkt zur Miete angeboten, ohne dass Sie diese jemals besichtigt haben. In anderen Fällen wird die Wohnung tatsächlich besichtigt. Nach der Besichtigung erhalten Sie dann schnell eine Zusage. Im Gegenzug verlangen die Kriminellen vor Abschluss des Mietvertrages die Kaution. Ist das Geld überwiesen, fehlt vom vermeintlichen Vermieter jede Spur.
Eine Mietkaution wird - nach Abschluss des Mietvertrages - immer erst zu dem Zeitpunkt fällig, an dem das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß beginnen soll.
Dabei gilt:
- Sie müssen eine Kaution nur zahlen, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist.
- Sie darf höchstens das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen.
- Sie lässt sich in drei gleichen Monatsraten begleichen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Werden Sie von einem vermeintlichen Eigentümer aufgefordert, vorab eine Kaution zu bezahlen, lassen Sie lieber die Finger von der Immobilie.
Rechnung für Wohnungsbesichtigungen
Gerade in Regionen, in denen die Wohnungsnot besonders groß ist, sind Interessenten froh über jede Wohnungsbesichtigung, zu der sie eingeladen werden. Einige Immobilienbetrüger nutzen diese Notlage aus und verlangen bereits Geld dafür, Sie in die Vorauswahl für eine Fake-Immobilie aufzunehmen. Auch Reservierungsgebühren, die Ihnen angeblich einen Besichtigungstermin oder die Wohnung sichern sollen, sind ein Warnsignal.
Phishing-Mails
Im Namen von Immobilienportalen versenden Betrüger auch immer häufiger sogenannte Phishing-Mails, um persönliche Daten der Immobilienportal-Kunden auszuspionieren. In den E-Mails werden Sie in der Regel dazu aufgefordert,
- sich über einen mitgeschickten Link mit Ihren Zugangsdaten des Immobilienportals einzuloggen oder
- einen mitgeschickten Anhang zu öffnen.
Loggen Sie sich über den Link ein, gelangen Sie jedoch auf eine gefälschte Log-In-Seite, über die Betrüger Ihre Zugangsdaten abfangen können. Angehängte Dateien können zudem Schadsoftware enthalten. Rufen Sie das Portal im Zweifel direkt über die offizielle App oder die bekannte Internetadresse auf.[
Kopie des Personalausweises
Wer sich auf eine Wohnung bewirbt, muss zwar einiges über sich preisgeben. Bei unbekannten Anbietern ist aber Zurückhaltung geboten. Einige Kriminelle fragen nach einer Kopie Ihres Personalausweises, die Sie als E-Mail-Anhang zuschicken sollen. Das sollten Sie nicht tun: Mit dem Personalausweis können Betrüger Ihre Identität bei illegalen Geschäften nutzen.
Abwicklung über Plattformen
Einige betrügerische Vermieter lassen die Vorauszahlung, die Wohnungsbesichtigung oder die Schlüsselübergabe über Plattformen wie zum Beispiel Airbnb, eBay oder booking.com abwickeln.
Diese Plattformen bieten jedoch keine Dienstleistungen zur Verwaltung und Besichtigung von Mietwohnungen an.
Woran erkenne ich Fake-Anzeigen bei der Wohnungssuche?
Zu günstige Preise
Hinweise auf gefälschte Immobilienanzeigen sind:
- ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise,
- viel zu niedrig angesetzte Nebenkosten.
Informieren Sie sich über den örtlichen Mietpreisspiegel, den die Kommunen veröffentlichen, ob der Mietpreis realistisch ist. Anhand dieser Richtwerte können Sie gerade als Ortsfremder die angesetzte Miete besser einschätzen.
Alarmsignal: Vorkasse
Egal, ob für das Zuschicken des Wohnungsschlüssels oder für eine Besichtigung: Sobald Sie aufgefordert werden, Geld im Voraus zu bezahlen, sollten Sie skeptisch werden. Seriöse Makler oder Eigentümer verlangen kein Geld von Ihnen, bevor Sie die Immobilie besichtigt haben. Sehen Sie sich die Wohnung deshalb immer vor Ort an, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben oder Geld überweisen.
Anbieter setzt Sie zeitlich unter Druck
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch wenn die Wohnung angeblich heiß begehrt ist. Künstlicher Zeitdruck gehört zum Repertoire von Kriminellen. Er soll verhindern, dass Sie die Anzeige in Ruhe prüfen. Nehmen Sie sich die Zeit für einen Gegencheck.
Widersprüche zwischen Bildern und Text
Lesen Sie Immobilieninserate stets mit einer gesunden Portion Skepsis und überprüfen Sie die Wohnungsanzeigen auf mögliche Widersprüche zwischen Bild und Text. Prüfen Sie dabei auch, ob Fotos, Beschreibung und Adresse zusammenpassen und ob das Objekt tatsächlich existiert. Das gilt vor allem ‑ aber nicht nur ‑ für Schnäppchen.
Bilder wie aus dem Prospekt
Viele Immobilienbetrüger versuchen Sie mit ansprechenden Immobilienbildern wie aus dem Prospekt zu beeindrucken. Bei den Fotos handelt es sich jedoch oft um kopierte Bilder aus dem Internet, zum Beispiel aus digitalen Möbelhauskatalogen. Diese Masche können Sie leicht entlarven: Laden Sie hierzu das Bild in der umgekehrten Bildersuche von Google hoch. Nach Betätigung der Suche sehen Sie schnell, ob und wo das Bild im Netz noch verwendet wird.
Schlechtes Deutsch und Anfragen auf Englisch
Ein Indiz für Betrugsobjekte können sein:
- Sätze in schlechtem Deutsch,
- eine Anhäufung von Grammatik- und Rechtschreibfehlern,
- Anfragen auf Englisch.
Da Betrüger oftmals aus dem Ausland agieren, nutzen sie häufig Übersetzungsprogramme. Zwar sind diese in den letzten Jahren immer besser geworden, trotzdem können schlechte Sprachqualität und Rechtschreibung aufmerksame Leser skeptisch werden lassen.
Kopierte Anzeigentexte
Häufig kopieren sich Immobilienbetrüger ihre Anzeigentexte aus realen, bestehenden Immobilienanzeigen zusammen. Geben Sie zur Überprüfung Teile des Textes oder die Überschrift in eine Suchmaschine ein: Erscheint eine sehr ähnliche Anzeige ‑ jedoch mit anderen Kontaktdaten ‑ auf weiteren Portalen, ist Vorsicht geboten.
Fehlende Angaben in der Anzeige
Seriöse Anbieter geben in ihren Anzeigen in der Regel Auskunft über die Höhe der Warm- und Kaltmiete sowie den Energieausweis. Außerdem sollten Sie auf Folgendes achten:
- Seien Sie misstrauisch, wenn es auf der Seite des Immobilienanbieters keinen konkreten Ansprechpartner oder kein Impressum gibt.
- Selbst ein vollständiges Impressum bietet keine Sicherheit, denn es kann gefälscht sein. Betrüger kopieren mitunter Namen und Angaben realer Personen oder Firmen.
- Ist eine Telefonnummer angegeben, sollten Sie prüfen, ob sie tatsächlich vergeben ist. Wird Ihr Anruf entgegengenommen, können Sie nachfragen, wer für die Anzeige verantwortlich ist.
Auffällige Mails
- Öffnen Sie keine Dateianhänge in E-Mails, die auf .exe enden ‑ weder von vermeintlichen Wohnungs- oder Hausanbietern noch vom Immobilienportal selbst. Sie können von Immobilienbetrügern stammen und Schadsoftware oder Trojaner enthalten.
- Achten Sie zudem auf die E-Mail-Adresse des Absenders: Immobilienbetrüger nutzen zur Korrespondenz häufig E-Mail-Adressen mit auffälligen Domains, wie zum Beispiel Name@günstige-traumwohnung.de.
Überweisung ins Ausland
Seien Sie besonders vorsichtig bei Überweisungen ins Ausland! Prüfen Sie vor jeder Überweisung die Kontonummer (IBAN) des Zahlungsempfängers: Mit welchem Länderkürzel fängt sie an? 'DE' steht zum Beispiel für ein Konto in Deutschland, 'AT' für Österreich und so weiter. Kommt dagegen ein Länderkürzel vor, mit dem Sie nicht gerechnet haben, sollten Sie kein Geld überweisen.
Was kann ich tun, wenn ich Immobilien-Betrügern aufgesessen bin?
- Bank einschalten: Haben Sie bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen, fordern Sie Ihre Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen. Einen Anspruch darauf, dass die Bank Überweisungen zurückbucht, haben Sie allerdings nicht. Anders ist es bei Zahlung per Lastschrift: Hier können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.
- Anzeige erstatten: Rechtlich handelt es sich um Betrug, wenn Sie auf Grund einer gefälschten Wohnungsanzeige Zahlungen leisten. Sind Sie auf einen Immobilienbetrüger hereingefallen, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Das können Sie auch online tun.
- Portal informieren: Melden Sie den Betrug zudem beim betroffenen Immobilienportal, um andere Wohnungssuchende vor denselben Betrügern zu schützen.
FAQ zu Fake-Wohnungen
Welche Anzeichen sprechen für ein Fake-Inserat?
Meist sind Miete und Lage auffällig günstig, die Angaben wirken unvollständig oder widersprüchlich, und Fotos oder Texte tauchen anderswo mit anderen Kontaktdaten auf.
Wie kann ich Anzeigen selbst überprüfen?
Nutzen Sie eine umgekehrte Bildersuche und geben Sie markante Textstellen in eine Suchmaschine ein. Zusätzlich helfen der Vergleich mit dem Mietspiegel und ein Anruf unter der angegebenen Nummer.
Ist es sinnvoll, vorab Geld zu bezahlen?
Nein, vor Abschluss des Mietvertrags sollten Sie nichts zahlen, weder Kaution noch Reservierungs- oder Besichtigungsgebühr. Die Kaution ist erst ab Beginn des Mietverhältnisses fällig und kann in drei Raten gezahlt werden.
Welche Daten sollte ich besser nicht weitergeben?
Schicken Sie keine Ausweiskopien oder andere sensible Unterlagen an unbekannte Anbieter. Klicken Sie außerdem nicht auf Links in verdächtigen Nachrichten, sondern öffnen Sie das Portal direkt.
Was mache ich, wenn ich schon gezahlt habe?
Informieren Sie sofort Ihre Bank, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und melden Sie den Fall dem Immobilienportal. Die Verbraucherzentrale NRW berät Sie ebenfalls.
Kann ich eine Zahlung zurückholen?
Fordern Sie Ihre Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen. Bei einer Überweisung besteht darauf allerdings kein Anspruch. Haben Sie per Lastschrift gezahlt, können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.


