Bundesgerichtshof bestätigt: Sparkasse Märkisch-Oderland muss Prämiensparzinsen neu berechnen
Urteil ebnet Weg für Nachzahlungen
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem weiteren Musterfeststellungsverfahren gegen eine Sparkasse aus Brandenburg steht fest: Auch die Sparkasse Märkisch-Oderland (MOL) verwendete keine wirksamen Zinsanpassungsklauseln. Der Kläger, in diesem Fall der Verbraucherzentrale Bundesverband, konnte mit dem Verfahren erreichen, dass die Sparkasse Zinsen nachberechnen muss.
Berechnungsgrundlage abschließend geklärt
Mit dem Urteil vom 14. Juli 2026 endet für viele Sparer:innen ein jahrelanges Warten. Der BGH bestätigte die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zur Sparkasse Märkisch-Oderland. Dieses folgte der Ansicht der Verbraucherzentrale, dass die Sparkasse keine wirksamen Zinsanpassungsklauseln vereinbart hatte und die Zinsen deshalb neu zu berechnen hat.
Die Verbraucherzentrale hatte sich zwar für höhere Nachzahlungen an die betroffenen Kund:innen eingesetzt. Dennoch können betroffene Verbraucher:innen in vielen Fällen Nachzahlungen erwarten.
Sparkasse will Urteil zeitnah umsetzen
Nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Brandenburg schreibt die Sparkasse ihre betroffene Kundschaft zeitnah an, um das Urteil umzusetzen.
Die Ansprüche der im Klageregister registrierten Betroffenen sind noch sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2026 vor einer möglichen Verjährung geschützt. Wer sich an der Klage beteiligt hat, dazu aber bis Ende September nicht von seiner Sparkasse kontaktiert wird oder weiteren Klärungsbedarf nach Erhalt des angekündigten Schreibens hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden.
Darum ging es in den Verfahren
In den 1990er- und 2000er-Jahren boten unter anderem die Sparkassen Märkisch-Oderland, Barnim sowie Spree-Neiße Prämiensparverträge unter dem Namen „Prämiensparen flexibel“ an. Neben den regulären Zinsen erhielten Sparer:innen dort jährliche Prämien. Seit 20 Jahren bemängeln Gerichte allerdings fehlende oder intransparente Regelungen der Banken zu Zinsanpassungen in solchen variabel verzinsten Sparverträgen. Viele Institute verweigerten faire Anpassungsmechanismen, weshalb Verbraucherzentralen bundesweit mehr als ein Dutzend Musterprozesse führten.
Verbraucherzentrale setzt Musterklage durch
Um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, erhob der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland. Rund 170 Verbraucher:innen schlossen sich der Klage an. Das Brandenburgische Oberlandesgericht verpflichtete die Sparkasse am 26. März 2025 dazu, eine transparente Zinsberechnung vorzunehmen. Weitere Informationen und Hintergründe zu den Musterklagen auch gegen die Institute in den Regionen Barnim sowie Spree-Neiße finden Interessierte hier:
Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen | Verbraucherzentrale Brandenburg
Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland | Sammelklagen
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
- Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat:
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 17 Uhr)
- oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
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