Rechtliches

Hier haben wir Musterbriefe und rechtliche Informationen bereitgestellt.

Betroffene konnten sich an die Expert:innen des Mietervereins Potsdam und Umgebung e.V. bzw. des Babelsberger Mietervereins e.V., Mitglieder im Deutschen Mieterbund Land Brandenburg e.V., sowie die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. wenden. 

Widerspruch einlegen

Die Mietverträge der Josephinen-Wohnanlage waren regelmäßig mit einem kostenpflichtigen Vertrag über Serviceleistungen verknüpft. Wesentlich konnte sein, gegen die ausgesprochenen Kündigungen der Mietverträge einen Härtewiderspruch einzulegen. Dieser musste dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen sein – sollte aber auch nicht viel früher übermittelt werden. 

Ein Musterschreiben finden Sie hier: Härtewiderspruch (pdf).