Warnung: Neue Abzock-Tricks rund um Buchsammlungen
Stand:
12. Januar 2026
Kriminelle nutzen neue Methoden, um Besitzer:innen von Lexika- oder Faksimile-Sammlungen abzuzocken. Nach wie vor wird mit angeblichem "Wiederverkaufswert" gelockt, doch jetzt kommen zusätzliche, besonders teure Tricks hinzu.
Seit einiger Zeit kommen neue Tricks zur Masche hinzu:
Falsche Gutachter:innen: Vertreter:innen geben sich als Expert:innen aus, "begutachten" oder fotografieren Ihre Bücher und kassieren dafür mehrere Tausend Euro, ohne echten Mehrwert.
Teure Zertifikate: Es werden kostenpflichtige Zertifikate über die "Vollständigkeit" der Sammlung angeboten. Behauptung: Ohne diese sei ein Wiederverkauf auf Online-Plattformen nicht möglich. Kosten: mehrere Tausend Euro.
Registrierungsgebühren: Verbraucher:innen sollen ihre Sammlung kostenpflichtig "registrieren" lassen - angeblich als Voraussetzung für einen Verkauf.
Den Verbraucherzentralen ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine Sammlung gewinnbringend verkauft wurde.
Was können Sie tun?
Nicht auf solche Angebote eingehen!
Keine Fremden in die Wohnung lassen.
Keine Kredite oder Ratenzahlungen für solche Käufe aufnehmen - das Risiko ist hoch und ein Gewinn nicht belegt.
Kontaktieren Sie Ihre Verbraucherzentrale oder die Polizei, wenn Sie unsicher sind.
Die vermeintlichen Vertreter:innen lassen sich nicht abwimmeln? Rufen Sie die Polizei! Es laufen bereits Ermittlungen gegen diese kriminellen Netzwerke.
Wohnung gesucht und plötzlich sollen Sie 79 Euro zahlen? Verbraucherinnen und Verbraucher berichten von Forderungen der Plattform MietSofort. Warum der Vertragsschluss zweifelhaft ist und wie Betroffene jetzt reagieren sollten, lesen Sie bei der Verbraucherzentrale.
Bunte Verpackungen, Comicfiguren, Versprechen wie „für Kinder" oder „ohne Zuckerzusatz": Der Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, welche Kindersnacks Drogeriemärkte besonders häufig anbieten – und warum viele davon wenig halten, was sie versprechen.
Die E.ON Energy Solutions GmbH hat in den letzten Jahren seine Fernwärmepreise enorm erhöht. Die Verbraucherzentralen fanden das nicht gerechtfertigt und klagten - mit dem Ziel, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Guthaben erstattet. Noch bis 14. September 2026 können Sie bei der Klage mitmachen.