Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen" am 12. Mai um 15.30 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

So kommen Sie an einen Energieausweis für Ihre Immobilie

Stand:
Sie brauchen einen neuen Energieausweis? Wir sagen Ihnen, wie Sie einen geeigneten Ausweisaussteller finden und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Energieausweis Gebäude

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nur Personen mit einer besonderen Qualifizierung dürfen Energieausweise ausstellen.
  • Vorhandene Energieausweise sind 10 Jahre lang gültig.
  • Eine Begehung des Gebäudes ist kein Muss, liefert aber aussagekräftigere Ergebnisse.
On

Worauf muss ich bei der Ausstellung von Energieausweisen achten?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieur:innen, Architekt:innen, Physiker:innen oder Handwerker:innen. Es gibt allerdings kein amtliches Zertifikat der Zulassung.

Die Anforderungen werden in § 88 des GEG genau beschrieben. Sie müssen sich also darauf verlassen können, dass die, die Ihnen den Ausweis ausstellen, diese Anforderungen erfüllen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann.

Die Kosten für einen Energieausweis können sehr unterschiedlich sein. Es kommt immer darauf an, wie komplex das  Gebäude und seine energieverbrauchenden und -produzierenden Anlagen sind. Vermieter:innen dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter:innen umlegen.

In der Regel umfasst der Energieausweis 5 Seiten und enthält neben den Energiekennwerten des Hauses auch eine Vielzahl weiterer Angaben sowie Empfehlungen zur kostengünstigen Haussanierung. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Wenn Sie also bereits einen Ausweis haben, der noch nicht zehn Jahre alt ist, dürfen Sie diesen weiter verwenden. Wie der Ausweis aufgebaut ist und wie Sie ihn richtig lesen, erfahren Sie im verlinkten Artikel.

Tipp: 
Wenn Sie den Ausweis in Auftrag geben, lassen Sie sich den Fachleuten, die ihn ausstellen, schriftlich bestätigen, dass sie Energieausweise ausstellen dürfen. Dass jemand den Ausweis ausstellen darf, sagt allerdings noch nichts über seine oder ihre Qualifikation aus.

Vergleichen Sie daher besser verschiedene Angebote und informieren Sie sich über die jeweilige Fachkenntnis. Achten Sie auch darauf, dass Aussteller:innen eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die eventuell entstehende Ansprüche abdeckt, sollte der Ausweis fehlerhaft sein.

Wie finde ich eine geeignete Person, die mir den Energieausweis ausstellt?

Eine vollständige Liste gibt es nicht. Bei der Internetsuche können Sie sowohl Portale mit Übersichten als auch Einzelaussteller:innen finden. Die Einträge beruhen in der Regel auf ungeprüften Selbstauskünften.

In der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme finden Sie Energieberater:innen, deren Qualifikation regelmäßig überprüft wird. Sie sollten besonders dann diese Liste nutzen, wenn Sie auch eine Modernisierung des Gebäudes planen. Nur hier Gelistete dürfen nämlich die Bestätigungen ausstellen, die Sie brauchen, um KfW-Fördermittel zu beantragen. Wer beim Bauen, Kaufen oder Sanieren auf energieeffiziente Technologien setzt, dem steht eine wahre Flut von Zuschüssen und Krediten offen. Bund, Land, Kommune und private Energieversorger haben alle ihre eigenen Förderungen.

Berechtigte Personen, die einen Energieausweis ausstellen dürfen, finden Sie ebenfalls auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dort sind nur Expert:innen aufgeführt, die nachgewiesen haben, dass sie die Qualifikationsanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Energieausweise erfüllen. Fündig werden Sie auch bei den Architektenkammern (hier  etwa in NRW). Sie können nach Themen wie "Energieberatung" filtern.

So unterscheiden Sie seriöse von unseriösen Unternehmen, die Ihnen Energieausweise anbieten

Es ist nicht auszuschließen, dass Firmen Ihnen mit einem Energieausweis auf die Schnelle Geld aus der Tasche ziehen wollen, wenn Ihnen eine Immobilie gehört. Damit Sie seriöse von unseriösen Unternehmen unterscheiden können, sollten Sie sorgfältig auswählen.

Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie sich vergewissern, dass er oder sie folgende Leistungen ausdrücklich zusichert:

  • Vertrag mit genauer Leistungsbeschreibung
  • Erklärung, auf welcher Grundlage er oder sie persönlich zur Ausstellung von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz berechtigt ist
  • schriftliche Bestätigung aller Daten und Angaben, die von Ihnen übermittelt und die für die Erstellung des Ausweises verwendet wurden
  • Datenschutzzusicherung für alle übermittelten und errechneten Daten
  • Nummer der Berufshaftpflichtversicherung, die eventuell entstehende Ansprüche bei einem fehlerhaft ausgestellten Ausweis abdecken kann.

Dadurch tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Verbesserung des Qualitätsstandards bei.

Was ist bei der Datenerhebung und beim Ortstermin wichtig?

Personen, die Ihnen den Energieausweis ausstellen, müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen. Es ist auch erlaubt, dass Sie die erforderlichen Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen. Der Ausweisersteller oder die Ausweiserstellerin ist auch dann dafür verantwortlich, dass die Angaben plausibel und richtig sind. Er oder sie darf die Daten nur verwenden, wenn sie keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit haben. Dabei können zum Beispiel auch Datenblätter der technischen Anlagen oder Leistungsbeschreibungen von durchgeführten Baumaßnahmen hilfreich sein. Die ermittelten Energiekennwerte basieren auf den zugrunde gelegten Daten und dem angewandten Rechenverfahren.

Ein Ortstermin sorgt allerdings für eine höhere Qualität und Aussagekraft des Ausweises. Zusätzlich ist beispielsweise eine Energieberatung ohnehin an einen Vor-Ort-Termin geknüpft. Hat Ihr:e Berater:in die Qualifikation dazu, können Sie beides verbinden: die Energieberatung und die Ausstellung des Energieausweises.

Tipp: 
Um einen Bedarfsausweis auszustellen, müssen die Gebäudedaten korrekt aufgenommen werden. Das aber ist für Nichtfachleute kaum möglich. Wir empfehlen daher, dass ein Bedarfsausweis nur ausgestellt werden sollte, wenn die Fachperson das Gebäude vor Ort geprüft hat.

Preise und Zahlungsweise: Das kommt an Kosten auf Sie zu

Verbrauchsausweise sind meistens günstiger als Bedarfsausweise, weil bei ihnen der Aufwand für die Datenerhebung geringer ist. Allerdings sind sie auch nicht so aussagekräftig. Einfache Verbrauchsausweise sind teilweise schon für knapp unter 100 Euro erhältlich. Wie teuer es im Einzelfall wird, hängt von der Komplexität des Gebäudes ab, also von der Gebäudegröße, dem Aufwand für die Erfassung der unterschiedlichen Bauteile, dem Heizsystem und den vorliegenden Bauunterlagen. Eine Energieberatung ist bei beiden Ausweisarten nicht inbegriffen.

Tipp: 
Entspricht der Ausweis nicht den gesetzlichen Vorgaben, können Sie von der Person, die den Energieausweis ausstellt, eine kostenlose Nachbesserung verlangen. Kommt die Person dieser Pflicht nicht nach, können Sie nach angemessener Fristsetzung weitere Rechte geltend machen und zum Beispiel vom Vertrag zurücktreten. Das gilt auch, wenn die Ausstellerin oder der Aussteller die Nachbesserung von vornherein als unzumutbar ablehnt. Sie erhalten dann das Geld zurück, das Sie für den Ausweis gezahlt haben.

Gehen Sie nicht in Vorkasse! Bestehen Sie zunächst auf der Lieferung eines korrekten und vollständigen Ausweises und fordern Sie bei mangelhafter Lieferung oder Leistung eine kostenlose Nachbesserung.

Prüfen Sie Billigangebote genau

Im Internet werden manche Energieausweise als Billig- und Schnäppchenangebot schon für weniger als 50 Euro angeboten. Dahinter verbergen sich in der Regel Verbrauchsausweise, für die Daten übers Internet erhoben und Dokumente online oder per Post zugestellt werden, ohne dass jemand das Gebäude vor Ort in Augenschein nimmt. Mitunter werden sogar Bedarfsausweise ohne Begehung angeboten.

Das ist zwar grundsätzlich zulässig, aber oft gibt es bereits bei der Datenerhebung erhebliche Mängel. Dann ist der Ausweis häufig fehlerhaft. Soll ein Ausweis ohne eine Vor-Ort-Begehung ausgestellt werden, sollten Sie die Angebote sorgfältig prüfen und vergleichen. Lassen Sie sich auch nicht von umfangreichen Fragebögen für die Datenaufnahme abschrecken. Ein:e Aussteller:in kann nämlich nur dann einen korrekten Energieausweis ausstellen, wenn Sie ihm oder ihr genügend Informationen geben. Aussagekräftige Fotos von Ihrem Gebäude sind ein Muss. Auch ohne Vor-Ort-Begehung ist es wichtig, dass die gelieferten Daten korrekt ermittelt wurden. Was im Energieausweis stehen muss, erfahren Sie im verlinkten Artikel.

Sanierungsrechner gibt Anhaltspunkte

Mit dem Sanierungsrechner des Bundes können Sie bereits vor einer Energieberatung den Endenergiebedarf Ihres Gebäudes abschätzen. Mit diesem Tool können Sie auch grob überprüfen, ob ein Energieausweis plausibel ist. Außerdem können Sie simulieren, wie sich verschiedene Vorhaben zur Energieeinsparung auswirken, zum Beispiel eine Wärmedämmung oder ein Heizungstausch.

Zusätzlich erfahren Sie, was diese Modernisierungsmaßnahmen in etwa kosten und welche staatlichen Fördermittel Sie dafür beantragen können. Der Sanierungsrechner ersetzt allerdings weder einen Energieausweis noch eine professionelle Energieberatung.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Черный список: Фейковые письма о взыскании задолженности

Потребители регулярно получают письма о взыскании задолженности от мошенников. Центр по защите прав потребителей федеральной земли Бранденбург публикует номера счетов, на которые ни в коем случае не нужно перечислять деньги.
Ein Paar prüft die Rechung

Чорний список: несправжні листи про стягнення заборгованості

Споживачі регулярно отримують несправжні листи про стягнення заборгованості. Центр захисту прав споживачів федеральної землі Бранденбург надає у відкритий доступ номери банківських рахунків, на які Ви у жодному разі не маєте переказувати гроші.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.