Wie funktioniert der Widerrufsbutton?
Der Name ist etwas irreführend: Es muss nicht unbedingt ein klassischer Button sein. Tatsächlich reicht auch ein klar beschrifteter Link. Wichtig ist, dass Verbraucher:innen die Funktion leicht finden und eindeutig erkennen können.
Die Beschriftung sollte zum Beispiel lauten:
- "Vertrag widerrufen"
- "Widerruf erklären"
Unklare Bezeichnungen wie "Kontakt" oder "Serviceanfrage" reichen nicht aus.
Außerdem gilt ein Zwei-Stufen-Verfahren:
- Erster Schritt:
Nach dem Anklicken öffnet sich eine Seite, auf der Verbraucher:innen angeben können, um welchen Vertrag es sich handelt, etwa mithilfe einer Bestellnummer oder E-Mail-Adresse. - Zweiter Schritt:
Hier bestätigen Verbraucher:innen den Widerruf über eine weitere Schaltfläche wie "Widerruf bestätigen".
Anschließend muss das Unternehmen eine elektronische Eingangsbestätigung schicken, zum Beispiel per E-Mail. Diese enthält Datum und Uhrzeit des Widerrufs.
Wo muss der Widerrufsbutton auf der Website stehen?
Die Widerrufsfunktion muss leicht zu finden und klar erkennbar gestaltet sein, etwa durch ausreichende Kontraste oder eine farbliche Hervorhebung. Außerdem muss sie während der gesamten Widerrufsfrist zur Verfügung stehen.
Der Widerruf darf nicht schwerer zu erklären sein als der Vertragsschluss. Die Widerrufsfunktion muss also für Verbraucher:innen ohne Registrierung oder zusätzliche Hürden verfügbar sein. Eine Ausnahme gilt beispielsweise dann, wenn auch der Vertragsschluss nur mit einem Login möglich ist.
Was ist nicht erlaubt?
- Der Widerrufsbutton darf grundsätzlich nicht hinter einer Registrierung oder einem Login versteckt sein.
- Um den Widerruf zu erklären, müssen Verbraucher:innen keine zusätzliche App herunterladen.
- Der Button darf nicht von Pop-ups oder anderen Elementen verdeckt werden.
Welche Daten dürfen beim Widerruf abgefragt werden?
Der Widerruf soll möglichst einfach bleiben. Deshalb dürfen Unternehmen nur wenige Angaben verlangen. Dazu gehören zum Beispiel:
- der Name des Verbrauchers oder der Verbraucherin,
- Angaben zur Identifizierung des Vertrags, etwa eine Bestellnummer,
- Angaben zum elektronischen Kommunikationsmittel zur Übersendung der Widerrufsbestätigung, zum Beispiel eine E-Mail-Adresse.
Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend abgefragt werden.
Außerdem müssen Unternehmen beim Widerrufsprozess die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung beachten. Sie dürfen nur die Daten erheben, die für den Widerruf wirklich nötig sind.
Was bedeutet der Widerrufsbutton für Verbraucher:innen?
Für Verbraucher:innen bringt die neue Regel vor allem mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz. Wer einen Vertrag im Internet abgeschlossen hat, kann ihn künftig direkt auf der Website widerrufen, ohne lange nach Kontaktmöglichkeiten suchen oder Formulare ausfüllen zu müssen. Verbraucher:innen können dann ihre Rechte im Online-Handel auf digitalem Weg schneller und unkomplizierter nutzen.
Gut zu wissen: Das eigentliche Widerrufsrecht ändert sich durch die neue Funktion nicht. Der Widerruf ist weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten haben.