Grundhochwasser: die unterschätzte Gefahr
Auch Wochen nach Hochwasserereignissen kann Grundhochwasser noch zu Schäden an Gebäuden und zu überfluteten Kellern führen. Wie Sie sich schützen können und wer im Zweifel für die Schäden haftet.

Das Wichtigste in Kürze:
- Hochwasser kann die Fließrichtung des Grundwassers verändern und es unterirdisch Richtung Land drücken. Es entsteht Grundhochwasser.
- Tückisch: Die Gefahr, dass der Keller vollläuft, besteht nicht nur während des Hochwassers, sondern auch noch Wochen später.
- Für Wasserschäden durch hohe Grundwasserstände haften Sie meist selbst. Versicherungen treten in der Regel nicht ein.
- Schäden durch Rückstau in den Leitungen übernimmt unter Umständen die Elementarschadenversicherung.
Geht das Hochwasser, kommt das Grundhochwasser!
Lange anhaltende Nässeperioden und feuchte Wetterverhältnisse sorgen für Hochwasser der umliegenden Flüsse und Bäche. Zeitgleich steigt auch das Grundwasser unterirdisch immer weiter an - selbst dann, wenn der sichtbare Wasserpegel in den Flüssen und Bächen längst wieder zurückgeht. Eine unsichtbare Gefahr für Hausbesitzer:innen, die wohl genau deswegen häufig unterschätzt wird: Grundhochwasser.
Durch Hochwasser verändert sich die Fließrichtung des Grundwassers. Anstatt zum Fluss hin, strömt es unterirdisch Richtung Land. Es entsteht Grundhochwasser, das selbst Wochen nach einem Hochwasserereignis und auch weit entfernt von Bächen und Flüssen noch Kellerräume überfluten kann.
Übersteigt das Grundhochwasser das Niveau des Kellerbodens, entstehen Auftriebskräfte, die von außen auf das Gebäude wirken. Dieser hohe Druck kann dazu führen, dass die Bodenplatte oder Kellerwände beschädigt werden und durch undichte Stellen Wasser in tiefliegende Räume eindringt. Schlimmstenfalls kann es zu Unterspülungen unter der Bodenplatte oder Auftrieb des Hauses kommen, was zu erheblichen Beeinträchtigungen der Statik führen kann.
Der Anstieg des Wasserspiegels hat zudem an anderer Stelle Konsequenzen: Über brüchige und offene Abwasserleitungen kann Wasser bis ins Gebäudeinnere hineindrücken und tief liegende Räume überfluten.
Ist mein Grundstück durch Grundhochwasser gefährdet?
Wollen Hauseigentümer:innen wissen, ob ihr Grundstück vom Grundhochwasser gefährdet ist, fragen sie am besten direkt bei ihrer Stadt nach. Einige Gemeinden bieten eine adressgenaue Online-Suche, die die Gefährdungslage des eigenen Grundstücks auf entsprechenden Karten kennzeichnet.
Wie kann ich mich vor Grundhochwasser schützen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Kellerabdichtung – idealerweise direkt in der Bauphase. Alle Methoden erfordern eine fachgerechte Planung und Ausführung. Eine absolute Garantie gibt es nicht.
- Weiße Wanne: Hierbei wird wasserundurchlässiger Beton verwendet. Diese Methode ist sehr langlebig (60 bis 80 Jahre) und schützt auch bei hohem Grundwasserspiegel mit oberhalb der Bodenplatte anstehendem, drückendem Wasser.
- Schwarze Wanne: Eine Bitumen-Kunststoff-Beschichtung wird außen an Kellerwänden und Bodenplatte aufgetragen. Diese Methode ist günstiger, aber ebenfalls effektiv. Auch eine nachträgliche Abdichtung von außen ist möglich, aber kostenintensiv.
- Vergelung (nachträglich): Hierbei werden poröse Stellen in der Wand oder im Boden von innen mit einer Gelmasse abgedichtet.
- Über brüchige und undichte Abwasserrohre kann Grundhochwasser auch aus Richtung der Kanalisation in Kellerräume eindringen. Intakte Abwasserleitungen und ein funktionierender Rückstauschutz können bei dichten Kellerwänden helfen, Kellerräume trocken zu halten.
- Bei Heizöltanks im Keller sollten Sie aufpassen: Sie müssen inklusive aller Anschlüsse und Öffnungen gegen Wassereintritt und Aufschwimmen abgesichert sein, damit kein Öl austreten kann und so zu Beschädigungen des Gebäudes und der Inneneinrichtung sowie zu Verunreinigungen der Umwelt führt. Seit dem 5. Januar 2018 sind Hausbesitzer:innen verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren ihren Heizöltank hochwassersicher nachzurüsten.
- Wertgegenstände sowie empfindliche und elektronische Geräte sollten Hausbesitzer nicht direkt auf dem Boden, sondern erhöht oder in oberen Stockwerken aufbewahren.
Wer haftet für Schäden durch Grundhochwasser?
- Für alle Nässeschäden durch hohe Grundwasserstände haften Grundstückseigentümer:innen selbst. Dabei ist es egal, ob das Grundwasser durch defekte Abwasserleitungen eindringt oder durch undichte Kellerwände.
- Überfluttungsschäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Rückstau können Sie zwar über eine Elementarschadenversicherung absichern. Schäden durch Grundhochwasser sind allerdings nur dann vom Versicherungsschutz mitumfasst, wenn das Grundwasser bereits an die Oberfläche getreten ist und von dort in die Immobilie eindringt. Schäden durch Grundwasser, das unterirdisch in ein Gebäude eindringt, ohne dass es zu einer Überflutung des Grundstücks gekommen ist, sind nicht versichert.
- Für die Haftungsfrage bei Wasserschäden ist also entscheidend, ob das Grundwasser bereits an die Oberfläche getreten ist und von dort in die Immobilie eindringt. Dadurch wäre im Einzelfall ein Schaden durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt.
- Schäden an Kraftfahrzeugen durch Überschwemmung sind oft von der Teilkaskoversicherung umfasst.








