Energiearmut: Das können Betroffene tun
Hohe Energiepreise machen vor allem Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen. Wer den Überblick über die Ausgaben verliert oder wem eine Energiesperre droht, sollte schnellstmöglich Hilfe suchen.

Das Wichtigste in Kürze:
- Behalten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben im Blick, zum Beispiel mit einem Haushaltsbuch
- Zahlen Sie Strom- und Gasrechnungen immer zuerst
- Handeln Sie bei einer angedrohten Energiesperre sofort
- Wenn eine Energiesperre eingetreten ist und Sie bemerken, dass Sie alleine nicht zurechtkommen, suchen Sie schnellstmöglich Hilfe bei Beratungsstellen
Energiearmut: Wann liegt sie vor? Bin ich betroffen?
Als Richtwert, wann Energiearmut vorliegt, gilt etwa das Verhältnis der Ausgaben zum Haushaltsnettoeinkommen: Liegen die Ausgaben für Heizen, Warmwasser und Strom bei mehr als zehn Prozent des Nettoeinkommens eines Haushaltes, spricht man von Energiearmut.
Verbraucher:innen mit geringem Einkommen mieten oft günstigeren Wohnraum an, um Kosten zu sparen. Doch genau dieser entpuppt sich in der Energiekrise häufig als Kostenfalle, auch, weil viele günstigere Mietwohnungen mitunter in schlechtem Zustand sind. So sind ältere Heizungsmodelle oder Stromdirektheizungen vermehrt in günstigeren Miethäusern zu finden – und die treiben die Kosten zusätzlich. Zudem sind die Außenwände oft nicht ausreichend gedämmt oder Fenster und Türen undicht. Das hat zur Folge, dass viel Wärme verloren geht.
Wer die Wohnung dennoch warmhalten will, muss entsprechend mehr heizen – und auch das treibt die Energiekosten weiter in die Höhe. So können viele Verbraucher:innen die hohen Ausgaben für Energie nur noch stemmen, weil sie an anderen Stellen eisern sparen oder verstärkt auf ihren Energieverbrauch achten und diesen, wo sie nur können, reduzieren. Und dennoch: Das Risiko für Energiearmut steigt.
Das Geld wird knapp? So behalten Sie ihre Ausgaben im Blick
Sind die Abschläge der Energieversorger oder Vermieter:innen derart stark gestiegen, dass es finanziell eng wird, sollten sich Verbraucher:innen umgehend einen Überblick über ihre Finanzen verschaffen. Hilfreich kann es sein, regelmäßig ein Haushaltsbuch zu führen. Das kann zum Beispiel ein Notizbuch sein, in dem die Einnahmen und Ausgaben händisch eintragen werden, eine Excel-Liste oder eine nutzerfreundliche App.
Wichtig ist dabei, dranzubleiben, regelmäßig einzutragen und am Ende des Monats Bilanz zu ziehen: Wie viel Geld bleibt am Monatsende übrig? Wo hätte ich sparen können? Was kann ich im nächsten Monat besser machen?
Wenn das Geld nicht mehr reicht – Was kann ich tun?
Verträge richtig priorisieren
Zahlen Sie Ihre Miete, Strom- und Gasrechnungen immer zuerst – auch wenn andere Rechnungen offen sind und Sie hier bereits zur Zahlung aufgefordert wurden. Warum? Kommen Sie den Forderungen der Energieversorger nicht zeitnah nach, droht Ihnen schon bei Rückständen von zwei Abschlägen, die zusammen mindestens 100 Euro betragen müssen, eine Strom- und Gassperre.
Prüfen Sie die Höhe der Abschläge
Prüfen Sie, ob die Höhe der Rechnungen und der Abschläge stimmt, ob die Preisbremse richtig berechnet wurde und der Tarif stimmt. Suchen Sie im Zweifel Beratungsstellen auf und holen Sie sich Unterstützung. Verbraucherzentralen machen die Erfahrung, dass die Abschläge oder Entlastungsbeträge bei vielen Verbraucher:innen falsch berechnet sind. So kommt es vor, dass Verbraucher:innen beispielsweise einen Abschlag von monatlich 400 Euro für Gas bezahlen. Nach richtiger Berechnung und Anpassung an den tatsächlichen Verbrauch liegt der Abschlag jedoch bei nur noch 150 Euro.
Wechseln Sie den Anbieter
Vergleichen Sie die Tarife von anderen Anbietern. Ein Anbieterwechsel kann sich derzeit wieder lohnen und helfen, die Energiekosten in einen bezahlbaren Bereich zu bringen oder Freiräume zu schaffen, um einen Rückstand aus einer Rechnung zu begleichen.
Lesen Sie den Zähler ab und prüfen Sie die Höhe der Abschläge
Prüfen Sie zunächst, ob der Betrag stimmt, den der Versorger fordert. Denn er darf Strom oder Gas erst dann sperren, wenn Rückstände in Höhe von zwei Monatsabschlägen und mindestens 100 Euro bestehen. Da Abschläge immer Vorauszahlungen auf einen geschätzten Verbrauch sind, sollten Sie in solchen Fällen zuallererst den Zähler ablesen und schauen, ob Sie vielleicht weniger verbraucht haben.
Falls ja, teilen Sie dem Versorger die korrekten Werte umgehend mit. Dann kann er den Abschlag korrigieren, der Rückstand schrumpft – und die Sperre ist mit etwas Glück vom Tisch.
Kontakt mit Versorger aufnehmen und um Ratenplan bitten
Stimmt der Rückstand und Sie können ihn nicht begleichen? Dann nehmen Sie sofort Kontakt mit dem Versorger auf. Wenn eine Sperre droht, sind Grundversorger verpflichtet, Ihnen im Rahmen einer Abwendungsvereinbarung einen zinslosen Ratenplan mit Mindestlaufzeiten anzubieten.
Wichtig: Bietet der Grundversorger lediglich eine Ratenvereinbarung über 6 Monate an, können Sie dagegen vorgehen. Bei Forderungen über 300 Euro muss die Abwendungsvereinbarung aus mindestens 12 bis 24 Raten bestehen.
Ratenhöhe zu hoch? Suchen Sie Hilfe!
Sozialbehörden wie das Sozialamt oder Jobcenter können ein Darlehen für Energieschulden anbieten. In bestimmten Fällen sind sie dazu auch verpflichtet. Organisationen der freien Wohlfahrtspflege haben in Notfällen manchmal Möglichkeiten, einen Zuschuss zu gewähren, damit die Rate bezahlbar wird.
Das müssen Sie bei Ratenzahlung beachten
Wenn Sie mit Ihrem Versorger einen Ratenplan vereinbart haben, achten Sie darauf, dass Sie immer pünktlich und gewissenhaft zahlen. Allein schon eine fehlende Rückzahlungsrate hat Folgen, weil dann die sogenannte Abwendungsvereinbarung in Form des Ratenplans platzt. Der Versorger darf Ihnen dann sofort Strom oder Gas sperren.
Begleichen Sie den Rückstand so schnell wie möglich
Wenn Sie den Rückstand sofort begleichen, kommen Sie schneller wieder an Strom und Gas. Versorger sind verpflichtet, die Sperrung unverzüglich wieder aufzuheben, sobald der Rückstand beglichen wurde. Je nach Auslastung des Sperrdienstes kann das beim Strom aber ein paar Tage dauern.
Komplizierter ist es beim Gas. Hier muss erst ein Gasinstallateur eine Druckprüfung machen. Je nach Auslastung der Betriebe kann das den Vorgang verzögern.
Können Sie den Rückstand nur teilweise begleichen, versuchen Sie, mit dem Versorger zu verhandeln. Manche bieten beispielsweise an, die Hälfte der Schulden anzuzahlen und die andere Hälfte in Raten abzuzahlen.
Sollten Sie den Rückstand gar nicht begleichen können und sollte Ihr Versorger keinem Ratenplan zustimmen, beantragen Sie schnellstmöglich staatliche Hilfe. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin beim örtlichen Jobcenter oder Sozialamt Ihres Wohnortes. Hier können Sie ein einmaliges Bürgergeld oder Darlehen für Energieschulden beantragen, um so den Rückstand zu begleichen.
Darauf müssen Sie achten, wenn Sie umziehen
Manche versuchen umzuziehen oder den Versorger zu wechseln, wenn sie gar keine Möglichkeiten haben, die Rückstände zu begleichen.
Ersteres funktioniert aber nur, wenn die Wohnung nicht im gleichen Versorgungsgebiet liegt. Falls doch, wird der Versorger auch hier sperren, wenn er den gleichen Vertragspartner an einer anderen Anschrift vorfindet.
Wichtig: Ein Umzug oder Anbieterwechsel kann Ihnen im besten Falle Zeit gewähren, um die Schulden zu begleichen. Die Schulden holen Sie immer ein, wenn auch verspätet, und dann oft in Form eines Inkassoschreibens mit Zinsen und noch höheren Gebühren.
Was kann ich konkret bei einer Energiesperre tun?
Eine Energiesperre kann teuer werden: Zinsen auf offene Beträge, Sperrkosten, Entsperrkosten und Mahnkosten erhöhen die offenen Forderungen zusätzlich. Diese sind von Versorger zu Versorger sehr unterschiedlich und können zwischen 30 und 300 Euro betragen.
In den folgenden Bundesländern berät die Verbraucherzentrale Kund:innen mit Schulden und Versorgungssperren im Bereich Strom, Gas und Fernwärme. Wenn nicht anders gekennzeichnet, ist die Beratung kostenlos.
- Baden-Württemberg: Energierechtliche Beratung: 0900 5 77442-6 (Mo-Fr von 9 bis 12 Uhr, Mi von 15 bis 18 Uhr, 1,99 Euro/Minute aus allen Netzen). Kostenfreie Energieberatung & Unterstützung für einkommensschwache Haushalte: 0711 66 91 8005 oder esh-energieberatung@vz-bw.de. (Auch Anfragen zu Hilfsmitteln, Schulungen und Infomaterial für Multiplikator:innen und Fachkräfte jederzeit möglich). Weitere Infos zur Energieberatung: www.vz-bw.de/energieberatung-bw.
- Berlin: Energieschuldenberatung unter 030 / 214 85 202 oder per E-Mail an energieschulden@vz-bln.de
- Bremen: Energiebudgetberatung und Infos zu Zappenduster, Telefon: 0421 / 160777
- Hamburg: Schuldnerberatung, Telefon: 040 / 248 32 109 (Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr)
- Hessen: kostenlose Beratung bei Energieschulden unter 069 / 971 940 190 Mo-Fr von 9 bis 13 Uhr und Mi von 9 bis 17 Uhr
- Niedersachsen: Kostenfreies Beratungsangebot zu Energiesperren und direkte Terminbuchung
- Nordrhein-Westfalen: kostenlose Beratung zu Energiesperren, Tel.: 0211/54 22 22 11 (Mo-Fr 9-17 Uhr)
- Rheinland-Pfalz: Energiekostenberatung: 0800 / 60 75 700 (kostenlos), Mo-Do von 10 bis 16 Uhr
- Saarland: Die Stromhelfer: kostenlose Energieschuldenberatung unter Telefon 0681 / 417 26 62 oder per E-Mail an stromhelfer@vz-saar.de
- Sachsen: Schuldner- und Insolvenzberatung in Leipzig, Telefon: 0341 / 26 10 450
- Sachsen-Anhalt: Schuldner- und Insolvenzberatung: 0345/298 03 73, bst.schuldner@vzsa.de
- Schleswig-Holstein: Die Verbraucherzentrale bietet im Kreis Segeberg kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatungen an. Schuldner- und Insolvenzberatung Bad Segeberg, Telefon: 04551/90 84 40. Schuldner- und Insolvenzberatung Kaltenkirchen, Telefon: 04191/72 27 40
- Thüringen: Telefonische Kurzberatung (kostenfrei, ohne Termin) bei drohenden Energiesperren und zu Vertragsfragen: Di von 13 bis 15 Uhr unter 0361 / 555 14 78
In allen Bundesländern, auch denen die oben nicht genannt sind, steht bei rechtlichen Problemen mit dem Energieversorger eine juristische Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus berät die Energieberatung bundesweit kostenlos dazu, wie Sie einen hohen Strom- oder Heizwärmeverbrauch dauerhaft senken können.





