Abdeckung mit Bankautomaten und Filialen vor Ort
Angesichts der demografischen Entwicklung ist inzwischen rund ein Viertel der Brandenburgerinnen und Brandenburger 65 Jahre oder älter. „Das gesellschaftliche Miteinander zu fördern bedeutet auch, die Bedürfnisse älterer Menschen stärker zu berücksichtigen“, erklärt Lutz-Peter Anton vom Seniorenrat des Landes Brandenburg. „Dazu zählt, den Zugang zu Bankautomaten und Filialen im gesamten Landesgebiet dauerhaft zu gewährleisten und entsprechende Leitlinien im Brandenburgischen Sparkassengesetz zu verankern“, so der Vorstandsvorsitzende.
Öffentlichen Auftrag der Sparkassen klarer definieren
„Damit Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts ihrer Sonderrolle weiterhin gerecht werden, darf Gewinnerzielung nicht Hauptzweck ihres Tuns sein. Leistungen der Sparkassen für die Menschen im Land wie die Bereitstellung von Geldautomaten müssen deshalb endlich konkret ins Brandenburgische Sparkassengesetz. Andernfalls könnten auch sie sich über die nächsten Jahre zu reinen Onlinebanken entwickeln“, sagt Christian A. Rumpke, Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Verbraucherzentralen haben im Jahr 2023 ein verwaltungswissenschaftliches Rechtsgutachten veröffentlicht, das die Möglichkeiten zu mehr Verbraucherschutz in den Sparkassengesetzen der einzelnen Bundesländer aufzeigt.
Trotz ihres Auftrags zur Daseinsvorsorge haben einzelne Sparkassen in den vergangenen Jahren durch ihr verbraucherunfreundliches Geschäftsgebaren Anlass zur Kritik gegeben. So mussten Verbraucherzentralen gegen Sparkassen immer wieder vor Gericht ziehen – aus Brandenburg wegen fehlender wirksamer Zinsanpassungsregeln sogar bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Und es sind immer noch nicht alle Klagen final entschieden.
Verbraucherinteressen bei der Aufsicht berücksichtigen
Seniorenrat und Verbraucherzentrale sprechen sich auch dafür aus, die Transparenz im Sparkassenhandeln weiter auszubauen. Verwaltungsräte sollten bei grundlegenden Fragen der Geschäftspolitik oder der Gewinnverwendung öffentlich tagen. Zudem regen beide Organisationen an, Personen mit ausgewiesener Verbraucherschutzexpertise in die Verwaltungsräte zu entsenden und diese Regelung im Brandenburgischen Sparkassengesetz festzuschreiben. Die Landesaufsicht sollte die Umsetzung entsprechender Vorgaben verpflichtend begleiten und überwachen.
Weitere Informationen:
Hintergründe und Fakten zu den landespolitischen Forderungen der Verbraucherzentrale sind hier zu finden: verbraucherzentrale-brandenburg.de/politik-fuer-brandenburg
Eine gemeinsame Pressemitteilung von Verbraucherzentrale und
