Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
So profitieren Sie von der Klage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz:
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Termine
- Mittwoch, 22. Dezember 2021
Wir klagen
Der vzbv reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz beim Oberlandesgericht Naumburg ein. - Dienstag, 1. März 2022
Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
Das Bundesamt für Justiz (BFJ) hat das Register eröffnet. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich für die Klage dort anmelden. - Sonntag, 1. Mai 2022
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft. - Dienstag, 30. August 2022
Letzte Chance zur Anmeldung
Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden. - Mittwoch, 31. August 2022
Mündliche Verhandlung
Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen. - Mittwoch, 20. September 2023
Zweite mündliche Verhandlung
Die zweite mündliche Verhandlung findet am 20.09.2023 statt. - Mittwoch, 11. Oktober 2023
Oberlandesgericht erlässt Urteil
Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen. - Freitag, 3. November 2023
Revisionsverfahren
Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein. - offener Zeitpunkt
Prozessende
Der Bundesgerichtshof entscheidet über die Klage.
- Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll der Sparkasse Mansfeld-Südharz vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss. Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.
- Kostet mich die Teilnahme am Verfahren etwas?
Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind für Sie kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Rechtsbeistand beauftragen. Falls Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.
Bitte beachten Sie, dass das Klagregister seit dem 31.08.2022 geschlossen ist und Sie sich nicht mehr neu zu der Klage anmelden können.
- Kann auch ich von der Klage profitieren?
Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn
1) Sie bei der Sparkasse Mansfeld-Südharz, bzw. einer der früheren Sparkassen Eisleben, Hettstedt, Mansfelder Land oder Sangerhausen
2) einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben
3) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:
a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“
b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“
Aktuelle Meldung zur Klage
Zinsnachzahlungen: BGH soll Urteile gegen Sparkassen prüfen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht für weitere Sparer:innen in Sachsen-Anhalt vor den Bundesgerichtshof (BGH). Das Oberlandesgericht Naumburg hatte den Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal Kriterien vorgeschrieben, wie sie die Zinsen bei Prämiensparverträgen zu berechnen haben. Der vzbv will weiter für höhere Zinsnachzahlungen vor dem BGH kämpfen.